Überwachung von Tabakerzeugnissen

Wenn Sie Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und/oder nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten herstellen oder importieren und gewerbsmäßig in den Verkehr bringen, sind Sie als Unternehmer im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Einhaltung aller tabakrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Sie müssen vor dem Verkaufsstart sicherstellen, dass Ihre Produkte allen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Hierzu gehören auch bestimmte Mitteilungs- und ggf. Registrierungspflichten.
Kurzlink
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Auskunft
Frau Kiendl
Fon 0 23 03 / 27-29 39
Fax 0 23 03 / 27-14 99
kiendl@kreis-unna.de
Christina Mackenrodt
Fon 0 23 03 / 27-21 39
Fax 0 23 03 / 27-14 99
mackenrodt@kreis-unna.de
Tobias Kissenbeck
Fon 0 23 03 / 27-30 39
Fax 0 23 03 / 27-14 99
kissenbeck@kreis-unna.de