Fachplanung
Im Gegensatz zur Bauleitplanung bzw. Raumplanung liegt der Fachplanung (§ 38 Baugesetzbuch - BauGB) ein bestimmtes raumbezogenes Projekt vor (z.B. Flughafen, Schienen-, Wasser- und Straßenanlagen).
Planung und Regelungen werden durch die einzelnen Fachgesetze (z.B. Bundesfernstraßengesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Luftverkehrsgesetz) bestimmt.
Planfeststellungsbeschluss | Plangenehmigung
Die Verfahren enden in einem Planfeststellungsbeschluss bzw. bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in einer Plangenehmigung. Das Verfahren bis zum Planfeststellungsbeschluss ist dabei in wesentlichen Teilen vergleichbar mit dem Bauleitplanverfahren.
Auch hier findet eine Beteiligung der öffentlichen Institutionen und der betroffenen Privaten statt, um sich einen Überblick über die einzelnen Belange zu verschaffen und eine sachgerechte Abwägung durchführen zu können.