Führerscheinstelle
Informationen, Formulare und Ansprechpartner
Die Führerscheinstelle in der Straßenverkehrsbehörde beim Kreis ist die erste Adresse für alle, die selbst bestimmen möchten, wohin die Räder rollen. Hier werden zum Beispiel Anträge für das begleitende Fahren ab 17 Jahren, Erweiterung einer Führerscheinklasse und der Umtausch eines Papierführerscheines bearbeitet.
Was Antragsteller beachten müssen, benötigte Unterlagen sowie Ansprechpartner sind auf dieser Seite zu finden.
Für einen Besuch in der Führerscheinstelle ist das Tragen einer Maske (mindestens medizinische- bzw. OP-Maske) Pflicht. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Besucher werden darum gebeten, auf entsprechende Abstände zu anderen Personen zu achten
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
Unna
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 07.30 – 16.30 Uhr (ab 12.30 Uhr nur mit Termin)
Dienstag 07.30 – 16.30 Uhr (ab 12.30 Uhr nur mit Termin)
Mittwoch 07.30 – 12.30 Uhr
Donnerstag 07.30 – 17.30 Uhr
Freitag 07.30 – 12.30 Uhr
Wartenmarkenausgabe
Montag bis Mittwoch 07.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag 07.30 – 16.30 Uhr
Freitag 07.30 – 11.30 Uhr
Lünen
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 07.30 – 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
Mittwoch 07.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 07.30 – 12.00 Uhr
Wartenmarkenausgabe
Montag bis Mittwoch 07.30 – 11.00 Uhr
Donnerstag 07.30 – 11.00 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 07.30 – 11.00 Uhr
Zur Terminvereinbarung: https://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=92
Es gilt außerdem:
- Kunden*innen können maximal drei Anliegen erledigen.
- Neue Termine werden zwei Wochen im Voraus (montags & dienstags) ab 08:00 Uhr freigeschaltet. Sollten keine freien Termine angezeigt werden, sind die Termine bereits ausgebucht.
Aktuelle Informationen
Antragsbearbeitung
Auf Grund des hohen Arbeitsaufkommens und eines personellen Engpasses kommt es zurzeit zu einer ungewohnt langen Bearbeitungszeit in der Führerscheinstelle des Kreises Unna. Die aktuelle Bearbeitungsdauer kann bis zu 10 Wochen betragen. Es wird gebeten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Wichtige Information im Rahmen des Führerscheinumtausches
Die alten Papierführerscheine, der Geburtsjahrgänge 1953 – 1958, müssen bis zum 19.01.2022 umgetauscht werden. Die Verkehrsministerkonferenz hat in Ihrer Sitzung vom 09./10.12.2020 allerdings beschlossen, dass die aktuelle Situation nicht dazu führen darf, dass die betreffenden Antragssteller zu einer Geldbuße herangezogen werden, weil sie aufgrund der Überlastung der Fahrerlaubnisbehörden mit einem ungültigen Führerschein unterwegs sind. Als geeignete Maßnahme sieht es die Verkehrsministerkonferenz an, von einer Geldbuße als Sanktion abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Karteführerscheins einzuräumen.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden:
Die Fahrerlaubnisinhaber die vor 1953 geboren sind, müssen den Papierführerschein und auch den Kartenführerschein erst zum 19.01.2033 umtauschen.
Verlängerung der Fahrerlaubnis (Klasse C/D) und der Schlüsselzahl 95
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden folgende Regelungen getroffen:
Bezüglich des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts und der Verlängerung von Fahrerlaubnissen regeln Artikel 2 und 3 der Verordnung EU-VO COVID 19 (EU 2020/698) des Europäischen Parlaments und des Rates, dass Eintragungen der Schlüsselzahl 95 bzw. Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 01. Februar und 31. August 2020 ablaufen, als um sieben Monate ab dem Ablaufdatum als verlängert gelten.
Ab dem 06.03.2021 gilt die neue EU-Verordnung (EU 2021/267):
Galten die Fristen nach der o. g. Verordnung bereits als verlängert, gelten sie jetzt (automatisch) als nochmal um sechs Monate oder bis zum 1. Juli 2021 verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Fahrerlaubnisse und Eintragungen der Schlüsselziffer 95, die nach der o. g. Verordnung noch nicht als einmal verlängert galten, und die zwischen dem 1.September 2020 und dem 30. September 2021 (vorher 30. Juni 2021) abgelaufen wären oder ablaufen würden, gelten als um zehn Monate ab dem auf dem jeweiligen Nachweis angegebenen Ablaufdatum verlängert.
Formulare und mehr
- Führerscheinantrag (PDF)
- Merkblatt Inhaber ausländischer Fahererlaubnis (Nicht-EU-Staaten)
- Merkblatt Inhaber ausländischer Fahrerlaubnis (EU-Staaten)
- Merkblatt arabisch (EU-Staaten)
- Merkblatt arabisch (Nicht-EU-Staaten)
- Merkblatt russisch (EU-Staaten)
- Merkblatt russisch (Nicht-EU-Staaten)
- Merkblatt französisch (EU-Staaten)
- Merkblatt französisch (Nicht-EU-Staaten)
- Merkblatt spanisch (EU-Staaten)
- Merkblatt spanisch (Nicht-EU-Staaten)
- Merkblatt englisch (EU-Staaten)
- Merkblatt englisch (Nicht-EU-Staaten)
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die Behörde entzogen, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen. Welche Unterlagen vorzulegen sind und welcher Aufwand für die Bearbeitung des Antrags erforderlich ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Entscheidend sind dabei unter anderem der Grund für die Entziehung und mögliche weitere persönliche Gründe. Deshalb ist Ihre persönliche Vorsprache zu den bekannten Öffnungszeiten sinnvoll. Nur so können wir Sie individuell beraten und über das weitere Vorgehen informieren.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Biometrisches Lichtbild*
- Sehtest nicht älter als zwei Jahre
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (bitte bei Ihrer Meldebehörde beantragen)
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder Reisepass
- mögliche Eignungsbedenken müssen Sie durch Vorlage zusätzlicher Unterlagen (Gutachten etc.) ausräumen. Welche das sind, teilt Ihnen die Führerscheinstelle bei Ihrer persönlichen Vorsprache bzw. nach Auswertung von Akte und Unterlagen mit.
Zusätzliche Unterlagen für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
- Ärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Augenärztliches Gutachten nach der Fahrerlaubnisverordnung
Kosten
Je nach Einzelfall und Aufwand kann sich die Gebühr für Ihren Antrag auf 100 € bis 256 € belaufen.
Das Führungszeugnis bei der Stadtverwaltung kostet 13,00 €.
Es können weitere Kosten hinzukommen, etwa wenn Begutachtungen oder Prüfungen erforderlich werden.
Formulare und mehr
- Führerscheinantrag (PDF)
- Vordruck ärztliche Untersuchung (PDF)
* Biometrische Lichtbilder für die Bestellung eines EU-Kartenführerscheins können im Kreishaus Unna an einem Fotoautomaten für 6 Euro gemacht werden.
Auskunft
Sachgebietsleitung
Führerschein-Serviceteam
Fon 0 23 03 / 27-37 00
Fax 0 23 03 / 27-27 96
fuehrerscheine@kreis-unna.de
Öffnungszeiten
Montag: | 07:30 Uhr – 11.30 Uhr & 12.30 Uhr – 16.30 Uhr (ab 12.30 Uhr nur mit Termin) |
Dienstag: | 07:30 Uhr – 11.30 Uhr & 12.30 Uhr – 16.30 Uhr (ab 12.30 Uhr nur mit Termin) |
Mittwoch: | 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr (Wartemarken bis 11.30 Uhr) |
Donnerstag: | 07.30 Uhr - 17.30 Uhr |
Freitag: | 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr (Wartemarken bis 11.30 Uhr) |
Adresse
Kreishaus Unna
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna