Hier lebt die Demokratie

Der Kreistag ist die Volksvertretung des Kreises und wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Vorsitzender des Kreistages ist der direkt gewählte Landrat. Alle Informationen zum Kreistag, seinen Ausschüssen, Beschlüssen, Vorlagen und Sitzungstermine sind im Kreistagsinformationssystem zu finden.


Kreistagsinformationssystem

In SessionNet können sich Bürgerinnen und Bürger über die öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse/Beiräte/Kommissionen informieren. Neben Drucksachen, Einladungen und Niederschriften mit den jeweiligen Beschlüssen finden sie auch Informationen zu den Kreistagsmitgliedern, den einzelnen Gremien sowie im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen.

Bürgerinfoportal

Mandatsträger haben hier Zugang zu den für sie hinterlegten Informationen.

Gremien-Informationsportal

Bild vergrößern: Landrat im Kreistag
© © Copyright
Alexander Heine Kreis Unna

Aufzeichnung Kreistagssitzung

Der Kreistag ist erstmals am 13. Juni 2023 live ins Internet übertragen worden. Weitere Termine stehen im September, November und Dezember an. Im Anschluss werden die Aufzeichnungen auf den YouTube-Kanal des Kreises Unna hochgeladen. Zu finden sind Sie in der Playlist „Kreistagssitzungen“.

Playlist Kreistagssitzungen auf YouTube

Kreistagsfraktionen und Gruppen

Der Kreistag besteht aus 68 Kreistagsmitgliedern. Sie haben sich zu folgenden Fraktionen bzw. Gruppen im Kreistag zusammengeschlossen (in Klammern die jeweilige Anzahl der Kreistagsmitglieder):

Kreisverfassung

Der Kreis Unna ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung durch sein gewähltes Organ, den Kreistag. Dieses Recht ist im Grundgesetz verankert. Wie das umgesetzt wird, ist in der Kreisordnung NRW geregelt. 

Darüber hinaus können sowohl das Land NRW als auch der Bund dem Kreis Aufgaben übertragen. Der Kreis seinerseits kann ebenfalls bestimmte Aufgaben an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergeben.

Bei der Entscheidung über die Wahrnehmung und Erfüllung seiner Aufgaben gibt es innerhalb der Kreisverwaltung eine Aufteilung zwischen den Aufgaben, die in die Zuständigkeit des Kreistages und die in die Zuständigkeit des Landrats unter anderem als sogenanntes „Geschäft der laufenden Verwaltung“ fallen.

Alle Entscheidungen, die in die Zuständigkeit des Kreistages fallen, werden durch die Verwaltung vorbereitet und nach Beschlusslage umgesetzt.

Zudem bietet das Kommunalrecht des Landes NRW seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden vorzutragen, einen Einwohnerantrag zu stellen oder ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid zu betreiben.

Zur Klärung aller rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen, die in diesen Zusammenhängen entstehen, steht das Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung zur Verfügung.

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage

Entschädigungsverordnung Nordrhein Westfalen (EntschVO NRW) 

Dokumente zur Geltendmachung von Verdienstausfall für Mandatsträger

 

Informationen nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz regelt unter anderem die Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Landrates, der Kreistagsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger.

Sie finden in der Mediathek die entsprechenden Angaben.

Landrat
Kreistagsmitglieder
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger

Kontakt

Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung