Für wen gibt es Jugendgerichtshilfen?
- Die JGH hilft Heranwachsenden, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat zwischen dem 14. und dem vollendeten 21. Lebensjahr waren, in Bönen, Fröndenberg/Ruhr oder Holzwickede wohnen und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
- Die Beteiligung der JGH im gesamten Verfahren ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.
- Die JGH ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.
Auskunft
Jürgen Scheidemann
Fon 0 23 03 / 27-24 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
juergen.scheidemann@kreis-unna.de
Meike Reckermann
Fon 0 23 03 / 27-19 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
meike.reckermann@kreis-unna.de