Insbesondere bei Baumaßnahmen und Sanierungsarbeiten sollten Bauherren aufmerksam sein. So ist es gesetzlich verboten, die Wochenstuben, in denen Fledermäuse im Juni und Juli ihre Jungen zur Welt bringen, zu stören.
Auch auf die Nahrung kommt es an
Wichtig sei, unterstreicht die Untere Landschaftsbehörde, auch die Förderung eines ausreichenden Nahrungsangebotes, das im Wesentlichen aus Insekten – von Mücken bis Maikäfern – besteht. Deshalb sollten Gärtner auf den Einsatz von Insektiziden verzichten, weil Fledermäuse diese zusammen mit den Insekten aufnehmen und daran sterben können.
Von den deutschlandweit nachgewiesenen 24 Fledermausarten kommen übrigens 21 in Nordrhein-Westfalen vor.
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