Wer als Wiederlader von Patronenhülsen, Vorderladerschütze oder Böllerschütze aktiv werden möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Sie wird nach eingehender Prüfung und befristet für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Wer mit Sprengstoff hantiert, muss zuverlässig sein
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zum Kauf, Umgang mit und Lagerung von explosiven Stoffen für den privaten Gebrauch sind neben der Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang das Vorliegen der Zuverlässigkeit und ein Bedürfnisnachweis.
Vor der Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde benötigt der Schütze eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um seine Eignung und Zuverlässigkeit zu belegen. 2014 stellte der Kreis Unna insgesamt 5 solcher Unbedenklichkeitsbescheinigungen und damit 4 weniger als 2013. Das geht aus der Jahresstatistik der Unteren Jagdbehörde hervor.
32 Lagerstätten überprüft
Die erteilte Sprengstofferlaubnis beinhaltet auch das Recht, Treibladungspulver bis zu einer bestimmten Menge zu lagern. Die Ordnungsbehörde überprüft die ordnungsgemäße Lagerung der Stoffe. 32 Lagerstätten wurden 2014 durch die Mitarbeiter des Kreises Unna in Augenschein genommen (2013: 32).
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