Es können nur gebuchte Anliegen (max. 3) bearbeitet werden (Bsp.: Abmeldung gebucht, Zulassung gewünscht – wird nicht bearbeitet).
Im Kreis Unna werden nur Fahrzeuge von Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Kreis Unna (gilt auch für Führerscheinangelegenheiten) oder Gewerbetreibende mit Sitz im Kreis Unna zugelassen. Zu den Ausnahmen im Rahmen der Amtshilfe Kreis Soest und Märkischer Kreis
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