Berufskraftfahrer*innen, die gewerblich unterwegs sind, müssen eine Fahrerkarte besitzen, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist.

Kurztext

Die Fahrerkarte dient der Kontrolle der Lenk-, Ruhe und Arbeitszeiten. Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre. Die Lieferzeit beträgt ca. 7 Werktage.

Die Beantragung der Fahrerkarte kann ausschließlich in der Führerscheinstelle im Kreishaus in Unna erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgelesene Fahrerkarte
  • Führerschein
  • gültiges Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
  • Verordnung (EG) 561/2006
  • Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Voraussetzungen

  • Besitz eines gültigen EU-Führerscheines

Service & Kontakt

Die Fahrerkarte können Sie nur persönlich im Kreishaus Unna beantragen.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Die Verlängerung der Fahrerkarte erfolgt alle 5 Jahre und kann maximal 6 Monate vor Ablauf beantragt werden.

Kosten

  • 41 € 
  • ggf. 5 € für Versand
  • ggf. 30,70 € für die eidesstaatliche Versicherung (bei Verlust/Diebstahl einer gültigen Fahrerkarte)