Wenn sich Ihre Halterdaten (Name oder Anschrift) geändert haben, müssen Sie dies der Zulassungsstelle unverzüglich mitteilen.
Kurztext
Änderungen der Halterdaten wie z.B. durch Hochzeit, Scheidung oder Adressänderung müssen der Zulassungsstelle unverzüglich mitgeteilt werden. Die Fahrzeugdokumente, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) werden dementsprechend korrigiert/aktualisiert.
Dies gilt auch für Änderung von Unternehmensdaten.
Wenn die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter oder die Firma innerhalb des Zulassungsbezirkes des Kreises Unna umzieht, ist der Fahrzeugschein (ZB I) unverzüglich zu ändern. Die Anschriftenänderung kann sowohl in der Zulassungsstelle des Kreises Unna als auch im Bürgerbüro der jeweiligen Ortsbehörde vorgenommen werden.
Hinweis:
Ändert sich gleichzeitig der Name ist die Vorsprache in der Zulassungsstelle erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Änderung der Halterdaten:
- ZBI (Fahrzeugschein)
- gültiger und aktualisierter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT),
- ggfls. Namensänderungsurkunde (Heiratsurkunde u.a.) (sofern der Personalausweis noch nicht geändert wurde),
- ggfls. aktualisierte Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- ggfls. aktueller Kopfbogen mit Angabe der Firmenanschrift (Einzelfirma, Freiberufler),
- ggfls. Vollmacht (Original) und Kopie des Ausweisdokumentes.
Änderung des Namens, der Firmenbezeichnung:
- zusätzlich die ZBI II (der Fahrzeugbrief)
Rechtsgrundlage
§13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Service & Kontakt
- Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Hier geht es zur Terminvereinbarung
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten
Frist
unverzüglich
Kosten
- Halterdatenänderung 12,30 €
- Adressänderung 11,10 €
Je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen z.B. bei Finanzierung, Ausstellung neue ZB II etc.