Der Fahrqualifizierungsnachweis ist für alle gewerblichen Fahrer*innen Pflicht.

Kurztext

Seit Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrer*innen keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrer*innen erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Aktueller Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung im Original

Rechtsgrundlage

§§1-11 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Voraussetzungen

Alle Busfahrer*innen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09. September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer*innen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09. September 2009 erwerben, müssen zunächst die Grundqualifikation über folgende Möglichkeiten erwerben:

  • Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum*r „Berufskraftfahrer*in“, zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten
  • Erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung bei der Industrie-und Handelskammer
  • Erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikation bei der Industrie-und Handelskammer

Haben Sie ihre Fahrerlaubnis vor diesen Stichtagen erworben, sind Sie bereits grundqualifiziert. In diesem Fall erfolgt der FQN durch Vorlage sogenannter Weiterbildungsmodule.

Service & Kontakt

Der Antrag kann nur vor Ort gestellt werden.

Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. Diese Dienstleistung kann ausschließlich im Kreishaus Unna beantragt werden.

Kosten

  • 32,50 €
  • 39,50 € mit vorläufigem FQN
  • Lieferzeit ca. 10 Arbeitstage durch die Bundesdruckerei per Direktversand nach Hause