Um Kindertagespflegeperson zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich im Vorfeld hierfür qualifizieren.

Kurztext

Interessierte Bewerber für die Kindertagespflege / Großtagespflege sind jederzeit für die Gemeinden Bönen, Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede herzlich willkommen, die Betreuung von U3-Kindern und in Randzeiten bis zum 14. Lebensjahr (vor oder nach Kita und Schule) sicherzustellen.

Ihre Fachberatung Kindertagespflege informiert, begleitet und unterstützt Sie gerne!

Erforderliche Unterlagen

Bitte senden Sie folgende aussagekräftige Bewerbungsunterlagen zu:

  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • beglaubigtes Abschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss)
  • Bewerberfragebogen (PDF)

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)
  • Kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege NRW (QHB)

Service & Kontakt

Hier können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen online hochladen. 

Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Voraussetzungen

Sie möchten Kindertagespflegeperson werden?

Wenn Sie:

  • mindestens 21 Jahre alt sind,
  • mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen,
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzen,
  • Sie sich die Bildung, Förderung und Betreuung gem. Kinderbildungsgesetz NRW von bis zu fünf U3-Kindern vorstellen können,
  • über genügend Platz zur Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt verfügen oder sich vorstellen können, Räume zur Betreuung anzumieten,
  • sich eine Qualifizierung nach QHB (kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) vorstellen können (Dauer: ca. 1,5 Jahre),
  • sich die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich "Familie und Jugend – Kindertagespflege Kreis Unna" vorstellen können,

dann bewerben oder melden Sie sich gerne bei der Fachberatung Kindertagespflege. Wir freuen uns auf Sie!

Kosten

Der Eigenanteil für die komplette QHB-Qualifizierung beim Bildungsträger VHS Kamen-Bönen beträgt 500 € pro Teilnehmer.

Teilnehmer, die eine pädagogische Ausbildung nachweisen können, zahlen einen geringeren Eigenanteil. Dieser Eigenanteil wird im individuellen Beratungsgespräch von der Fachberatung Kindertagespflege erläutert.

Der Eigenanteil wird nicht vom Fachbereich Familie und Jugend Kreis Unna zurückerstattet. Gerne berät Sie die VHS Kamen-Bönen z.B. über Ratenzahlungen und Beantragung von Bildungschecks.