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Termine buchen:
Aufenthalt und Asyl | Ausländerbehörde
Termin für den Bereich Aufenthalt
Hier sollten Sie einen Termin vereinbaren, wenn
- Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis sind.
- Sie mit Visum ins Bundesgebiet eingereist sind.
- Sie eine Duldung außerhalb des Asylverfahrens besitzen.
- Sie jemanden einladen möchten.
Die angegebenen Buchstabenbereiche richten sich nach Ihrem Nachnamen. Bei unterschiedlichen Familiennachnamen richten sich die angegebenen Buchstabenbereiche nach dem Nachnamen des Haushaltsvorstandes. Bitte wählen Sie anhand des Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens beziehungsweise nach den Nachnamen des Haushaltsvorstandes den entsprechenden Buchstabenbereich.
- Buchstabenbereich A - C
Termin vereinbaren - Buchstabenbereich D - Ka
Termin vereinbaren - Buchstabenbereich Kb - P
Termin vereinbaren - Buchstabenbereich Q - Z
Termin vereinbaren
Termin für den Bereich Asyl
Hier sollten Sie einen Termin vereinbaren, wenn
- Sie noch im laufenden Asylverfahren sind.
- Sie Ihre Aufenthaltsgestattung oder Ihre Duldung (nach Abschluss des Asylverfahrens) verlängern lassen möchten.
- Sie einen Antrag auf Ausbildungsduldung gestellt haben.
Die angegebenen Buchstabenbereiche richten sich nach Ihrem Nachnamen. Bei unterschiedlichen Familiennachnamen richten sich die angegebenen Buchstabenbereiche nach dem Nachnamen des Haushaltsvorstandes. Bitte wählen Sie anhand des Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens beziehungsweise nach den Nachnamen des Haushaltsvorstandes den entsprechenden Buchstabenbereich.
- Buchstabenbereich A - Dia
Termin vereinbaren - Buchstabenbereich Dib - Meh
Termin vereinbaren - Buchstabenbereich Mei - Z
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Einbürgerung
Sie möchten sich einbürgern lassen oder haben andere Rückfragen, die Sie persönlich klären möchten?
Gerne können Sie hier einen Beratungstermin anfragen.
Elterngeld
Buchen Sie einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin bei der Elterngeldstelle, wenn Sie komplexe Anliegen oder Fragen zur Erstberatung des Elterngeldes haben.
Es ist auch ein Termin zur Videosprechstunde (alle 14 Tage von 17 bis 19 Uhr) buchbar (geht auch per Telefon).
Infektionsschutzgesetz - Belehrung
Die Durchführung der Hygienebelehrung wird als Online-Verfahren bereitgestellt.
Möchten Sie daran teilnehmen, buchen Sie bitte hier einen Belehrungstermin.
Falls Sie sich zunächst noch weiter informieren möchten, gelangen Sie hier zu der Dienstleistung Belehrung Infektionsschutz.