Förderung für Schüler
HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist für Sie währenddessen nur per E-Mail: bafoeg@kreis-unna.de erreichbar.
Quelle: Land NRW
Welcher Bildungsweg wird gefördert?
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.
Wie hoch ist die Förderung?
Das hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der oder die Antragstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen. Zwei Beispiele:
- 262 Euro monatlich erhalten Schülerinnen und Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, wenn sie bei ihren Eltern wohnen. Sie erhalten 632 Euro, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen können.
- Mit 474 Euro monatlich werden junge Erwachsene gefördert, die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung beispielsweise eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen und bei ihren Eltern wohnen. Der Betrag erhöht sich auf 736 Euro für diejenigen, die eine eigene Wohnung benötigen.
Quelle: www.bafög.de | Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAföG beantragen
BAföG-Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder über das Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden. Alle Infos zu den Voraussetzungen gibt es in der Dienstleistung im Kreis Unna-Serviceportal.
Dienstleistung
Kontakt
BAföG
Öffnungszeiten:
| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 13.00 - 16.30 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 13.00 - 16.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Erreichbarkeit:
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Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna
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| Buchstaben: C, E, G, I, M, R | 0 23 03 27-22 57 |
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Buchstaben: B Rückforderungen & Klagen (alle Buchstaben) |
0 23 03 27-21 57 |
E-Mail: bafoeg@kreis-unna.de