Beratung bei schulischen Problemen

Schulpsychologische Beratung unterstützt alle Mitglieder einer Schulgemeinde dabei, Lösungswege für schulische Problemstellungen zu finden.

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Beratung für alle Beteiligten

Die Nutzung der Angebote der Schulpsychologischen Beratungsstelle (SBS) ist stets freiwillig und kostenlos. Alle Mitarbeiter*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und leben den Grundsatz der Allparteilichkeit. Die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten bleibt immer gewahrt.

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    Flyer Schulpsychologische Beratungsstelle

Ankündigungen

Vielfalt in der Schule zu leben ist eine Aufgabe und eine Herausforderung zugleich. Es bedeutet die bewusste Auseinandersetzung mit Unterschieden, Gemeinsamkeiten und dem Umgang im Miteinander. In dieser Qualifizierungsreihe mit Werkstattcharakter wollen wir uns und den Ganztagsschulalltag unter die Lupe nehmen:


Für schulische Fachkräfte

Als schulische Fachkräfte haben Sie im schulischen Alltag täglich viele herausfordernde und schwierige Aufgaben zu bewältigen. Die SBS kann Sie dabei unterstützen und nutzt hierzu Erkenntnisse der psychologischen Forschung. Es gelten die Grundsätze schulpsychologischer Arbeit:

  • Alle Beratungen sind vertraulich. Konkret bedeutet das, dass ohne Ihr Einverständnis niemand etwas über die Inhalte unserer Zusammenarbeit erfährt. Wir unterliegen der gesetzlich geschützten Schweigepflicht nach § 203 StGB.
  • Wir nehmen eine neutrale, allparteiliche Position ein. Wir arbeiten eng mit Schule und Eltern zusammen, nehmen jedoch keine Partei ein. In unserer inhaltlichen Arbeit sind wir unabhängig von Schulen und Schulaufsicht.
  • Alle Beratungen sind freiwillig. Niemand wird also zur Teilnahme an einem Beratungsgespräch verpflichtet.
  • Alle Beratungen sind kostenfrei.

Schulleitungen, Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte und weitere Fachkräfte aller Schulen im Kreis Unna können folgende Angebote bei uns anfragen:

Beratung für einzelne Fachkräfte

Wir unterstützen alle schulischen Fachkräfte bei Fragen zu:

  • einzelnen Schüler*innen (in anonymisierter Form ohne Elternhaus oder gemeinsam mit dem Elternhaus; z. B. zu Themen wie Lernen und Leistung, Verhalten, soziales Miteinander, Schulvermeidung und schulbezogene Ängste, psychische Belastungen)
  • ganzen Klassen (z. B. positive Entwicklung des Klassenklimas)
  • schulpsychologischen Themen (z. B. Vorbereitung kooperativer Elterngespräche, besondere Begabungen, LRS)
  • eigenen berufsbezogenen Belangen und Belastungen
  • aktuellen Entwicklungen

So beraten wir Sie:

1. Telefonberatung

Sollten Sie Beratung zu einem der genannten Themen wünschen, kontaktieren Sie uns bitte möglichst während unserer telefonischen Sprechzeiten. In einer telefonischen Beratung können wir oft bereits erste Lösungsansätze für viele Ihrer Fragen und Anliegen finden. Wir klären auch miteinander, ob die SBS die richtige Ansprechstelle ist oder welche ggf. passender wäre.

2. Weiterführende Beratung

Es kann sich bei einer Telefonberatung auch zeigen, dass eine ausführlichere Beratung sinnvoll wäre. Wir besprechen dann die konkreten Möglichkeiten und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.

Bei der Beratung bezüglich einzelner Schüler*innen hat sich eine Zusammenarbeit von Elternhaus, Schule und Schulpsychologie bewährt, um eine konstruktive Lösung mit allen Beteiligten zu finden. Für eine solche, ausführlichere schülerbezogene Beratung benötigen wir einen von Ihnen und den Eltern gemeinsam ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen (bitte vorher anrufen: Kontaktmöglichkeiten). Nachdem die Anmeldung bei uns eingegangen ist, teilen wir Ihnen mit, wann ein erstes gemeinsames Gespräch voraussichtlich möglich ist.


Fortbildungen

Die SBS bietet Fortbildungen zu unterschiedlichen pädagogisch-psychologischen Themen an. Für die Teilnahme an einer Fortbildung gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Wir schreiben Fortbildungsangebote kreisweit aus, die von einzelnen schulischen Fachkräften aus unterschiedlichen Schulen besucht werden können. Die Ausschreibungen werden per E-Mail an die Schulleitungen geschickt und zusätzlich auf dieser Seite unter „Ankündigungen“ veröffentlicht.
  • Schulen können uns für ihr (Teil-)Kollegium aus unserem Fortbildungskatalog anfragen.
  • Schulen können uns darüber hinaus auch zu anderen Fortbildungswünschen anfragen.

Supervision, Coaching und Fallberatung

Eine professionelle Reflexion der eigenen Rolle und Arbeit schafft Handlungssicherheit und trägt zur Gesundheit im Beruf bei. Wir bieten für Interessierte und (Teil-) Kollegien regelmäßige Fallberatungsgruppen, Supervisionen und Einzelcoachings an.

Gespräche zur Schulentwicklung

Schulen befinden sich im steten Wandel und reagieren immer wieder neu auf aktuelle Herausforderungen. Wir begleiten und unterstützen Schulen zum Beispiel bei:

  • Weiterentwicklung des Schulprogramms
  • Teamentwicklungsprozessen
  • Konfliktmoderationen

Weitere Angebote

Weitere Themen der Schulpsychologie sind Krisenprävention und -intervention sowie Extremismusprävention und Demokratieförderung. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Extremismusprävention.

Für Eltern / Sorgeberechtigte

Sie benötigen Unterstützung?

Bei schulischen Fragestellungen oder Problemen bieten wir Ihnen als Eltern/ Sorgeberechtigte gerne unsere Beratung und Unterstützung an. Vor allem beraten wir Sie bei Fragestellungen und Problemen, die sich bei Ihrem Kind überwiegend in der Schule zeigen bzw. die im Feld Schule entstanden sind.

Hierzu gehören u. a. die Bereiche:

  • Lernen und Leistung (z. B. allgemeine Leistungsprobleme, Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen/ Schreiben/ Rechnen, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme, Prüfungsangst, besondere Begabung)
  • Verhalten (z. B. soziale Unsicherheit, Disziplinprobleme, Aggressionen)
  • Soziales Miteinander (z. B. Konflikte mit Mitschüler*innen / Lehrkräften, Mobbing)
  • Schulvermeidung und schulbezogene Ängste
  • psychische Belastung

Unsere Grundsätze

  • Alle Beratungen sind vertraulich. Konkret bedeutet das, dass ohne Ihr Einverständnis niemand etwas über die Inhalte unserer Zusammenarbeit erfährt. Wir unterliegen der gesetzlich geschützten Schweigepflicht nach § 203 StGB.
  • Wir nehmen eine neutrale, allparteiliche Position ein. Wir arbeiten eng mit Schule und Eltern zusammen, nehmen jedoch keine Partei ein. In unserer inhaltlichen Arbeit sind wir unabhängig von Schulen und Schulaufsicht.
  • Alle Beratungen sind freiwillig. Niemand wird also zur Teilnahme an einem Beratungsgespräch verpflichtet.
  • Alle Beratungen sind kostenfrei.

So erreichen Sie uns

Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch zu uns Kontakt auf und nutzen Sie für eine erste Beratung unsere telefonischen Sprechzeiten: Kontakt.

So beraten wir Sie

1. Telefonberatung
In einer telefonischen Beratung können wir oft bereits erste Lösungsansätze für viele Ihrer Fragen und Anliegen finden. Wir klären auch miteinander, ob die SBS die richtige Ansprechstelle ist oder welche ggf. passender wäre.

2. Weiterführende Beratung
Es kann sich bei einer Telefonberatung auch zeigen, dass eine ausführlichere schülerbezogene Beratung sinnvoll wäre. Dabei hat sich eine Zusammenarbeit von Elternhaus, Schule und Schulpsychologie bewährt, um gemeinsam eine für Ihr Kind passende konstruktive Lösung zu entwickeln. Wenn möglich, beziehen wir Schüler*innen gerne in die Lösungssuche ein.
Für eine ausführlichere schülerbezogene Beratung benötigen wir einen von Ihnen und i.d.R. der Klassenlehrkraft gemeinsam ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen (Bitte vorher anrufen: Kontakt, Stichworte genügen). Nachdem die Anmeldung bei uns eingegangen ist, teilen wir Ihnen mit, wann ein erstes gemeinsames Gespräch voraussichtlich möglich ist.

Was Sie sonst noch wissen sollten

  • Beratungsgespräche können in der Schule oder in der Beratungsstelle erfolgen. Telefon- und Videoberatungen sind ebenfalls möglich.
  • Natürlich kann es auch Fragestellungen geben, bei denen Sie (zunächst) keinen Einbezug der Schule wünschen. Auch das ist möglich.

Für Schülerinnen und Schüler

Du brauchst Unterstützung?

Wenn du dich gerade in einer schulischen Situation befindest, in der du Unterstützung brauchst, sind wir gerne für dich da. Es kann dabei um ganz verschiedene Themen gehen. Du fühlst dich möglicherweise unwohl in deiner Klasse, hast Ärger mit deinen Mitschüler*innen, oder du kommst mit deiner Lehrkraft nicht klar? Du bist nicht zufrieden mit deinen Noten, oder hast Angst vor Prüfungen? Neben diesen Beispielen gibt es viele weitere Situationen, die für Schüler*innen belastend sein können. In so einer Situation kannst du dich direkt an deiner Schule an eine Beratungslehrkraft oder eine Fachkraft der Schulsozialarbeit wenden. In manchen Situationen möchtest du aber vielleicht lieber mit einer Person sprechen, die nicht an deiner Schule ist. Dann kannst du dich gerne an uns wenden.

So erreichst du uns

Unsere Kontaktdaten findest du hier: Kontaktmöglichkeiten. Du kannst uns entweder eine E-Mail schreiben, oder uns anrufen. Telefonisch erreichst du uns während der angegebenen Sprechzeiten.

So versuchen wir dir zu helfen

In einem vertraulichen Gespräch klären wir dein Anliegen und überlegen gemeinsam mit dir, wie es weitergehen kann. Manche Dinge lassen sich bereits in einem Gespräch klären, andere Dinge brauchen mehr Zeit und möglicherweise auch die Unterstützung von weiteren Personen. Dann arbeiten wir oft mit Eltern und Schule zusammen und suchen gemeinsam nach Lösungswegen. Aber natürlich nur, wenn du möchtest.

Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob wir die passende Anlaufstelle für dein Anliegen sind, kannst du uns gerne anrufen. Wir schauen dann gemeinsam mit dir, wie du passende Unterstützung bekommen kannst.

Was du sonst noch wissen solltest

Bei unserer Arbeit halten wir uns an bestimmte Regeln, damit du keine Sorge haben musst, wenn du dich an uns wendest.

  • Was du uns mitteilst, behandeln wir vertraulich. Manchmal ist es aber notwendig, einer anderen Person davon zu erzählen, zum Beispiel, wenn jemand in Gefahr ist. Bevor wir dann mit einer anderen Person sprechen, sprechen wir zuerst mit dir.
  • Wir sind unabhängig von deiner Schule. Du brauchst also keine Sorge zu haben, dass wir auf der Seite deiner Schule stehen. Unser Ziel ist es, dich bestmöglich zu unterstützen.
  • Die Beratung kostet kein Geld und ist freiwillig.

Wenn du dringend und so schnell wie möglich mit einem Erwachsenen sprechen möchtest, der dir zuhört, kannst du die Nummer gegen Kummer anrufen.

Vorbeugung | Krisenfall

Eine Schulgemeinde kann von einer Krise wie einer schweren Gewalttat oder einem Schicksalsschlag für einzelne Mitglieder der Schulgemeinde betroffen werden. Für diesen Fall bieten wir

  • Beratung und Begleitung von pädagogischen Fachkräften
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Elterninformationen
  • Vermittlung von Hilfen

Präventiv unterstützen wir Schulen beim Aufbau von schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention und durch Fortbildungen.

Systemberatung Extremismusprävention (SystEx)

Das Team der Schulpsychologischen Beratungsstelle für den Kreis Unna wird durch eine Lehrkraft im Themenfeld „Extremismusprävention“ unterstützt.

Sie bietet Schulen im Kreis Unna eine bedarfsorientierte Unterstützung in ihrem Engagement zur Stärkung von Demokratiekompetenz sowie zur Prävention von antisemitischem, islamistischem oder salafistischem, rechts oder links orientiertem Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an.

Die Beraterin kann angefragt werden für:

  • Beratung von Schulen
  • Unterstützung bei und Implementierung von Projekten
  • Begleitung von Schulentwicklungs- und Konzepterstellungsprozessen
  • Weiterqualifizierung von schulischen Fachkräften
  • Modellhafte Workshopangebote für Schüler*innen
  • Vermittlung von kreisweiten Angeboten und Kooperationspartnern
  • Vernetzung in Austauschformaten

Ebenfalls sind Einzelfallberatungen für Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen möglich. Es wird empfohlen, vor einer Anmeldung zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen.


Informationen zu typischen Beratungsthemen

Hier finden Sie eine kurze Erklärung zu typischen Beratungsthemen. 

Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)

Seit Jahrzehnten ist der angemessene Umgang mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) Gegenstand teilweise heftiger wissenschaftlicher Auseinandersetzungen. Unterschiedliche Lehrmeinungen stehen sich gegenüber. Dementsprechend unterschiedlich fallen die Regelungen der Kultusministerien der Länder aus.

In NRW gilt laut Erlass des Kultusministeriums, dass sowohl für Diagnostik als auch für Förderung bei LRS in aller Regel die Schule zuständig ist. Bezüglich der Diagnostik von LRS regelt der Erlass (etwas vereinfacht, aber sinngemäß) unter anderem

  • Alle Schüler*innen der Klassen 1 bis 6, deren Leistungen im Lesen und / oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten mangelhaft oder ungenügend bleiben, gelten als Schüler mit LRS.
  • In besonders begründeten Ausnahmefällen (hierzu fehlen allerdings konkretere Hinweise) gilt dies auch für Schüler*innen der Klassen 7 bis 10.
  • Für Schüler*innen der Klassen 11 bis 13 macht der Erlass keine Angaben.

Bestehen Unsicherheiten bzgl. Vorliegen von LRS und/oder Ausmaß der Schwierigkeiten, unterstützt die Schulpsychologische Beratungsstelle die Deutschlehrkraft bei der Feststellung. Des Weiteren berät die SBS Lehrkräfte und Eltern zu Förderempfehlungen und sinnvollen Maßnahmen im Rahmen des Nachteilsausgleichs unter Berücksichtigung der jeweiligen schulischen und häuslichen Bedingungen. Bei besonders massiven Schwierigkeiten kann es ratsam sein, zusätzlich außerschulische Förderung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen zum Thema LRS für Lehrkräfte aller Schulstufen im Regierungsbezirk Arnsberg

Rechenschwierigkeiten

Im Gegensatz zu Lese-Rechtschreibschwierigkeiten finden Rechenschwierigkeiten erst seit einigen Jahren stärkere Beachtung. Dementsprechend befindet sich deren wissenschaftliche Erforschung noch in einem Anfangsstadium.

Der Ausgangspunkt von Rechenschwierigkeiten scheint in einem unzureichenden Verständnis des Zahlen- bzw. Mengenbegriffs zu liegen: Die Zahl 8 bedeutet demnach für Kinder mit Rechenschwierigkeiten nicht eine Anzahl von acht Elementen, sondern steht nur für ein Element, nämlich das achte in einer Reihenfolge. Dieses grundlegende Unverständnis führt dann zur Ausbildung zahlreicher falscher Rechenstrategien.

Gerade bei einer Rechenschwierigkeit scheint dem frühzeitigen Erkennen und der zügigen Einleitung von Fördermaßnahmen besondere Bedeutung zuzukommen: Der Verfestigung falscher Rechenstrategien kann so wirksam entgegengewirkt werden. Wenn ein Kind Ende des ersten/Anfang des zweiten Schuljahres noch zählend rechnet, ist das ein sicheres Zeichen für das Vorliegen von Rechenschwierigkeiten und es gibt dringenden Handlungsbedarf.

Die Schulpsychologische Beratungsstelle berät Lehrkräfte und Eltern zu Förderempfehlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen schulischen und häuslichen Bedingungen. Bei besonders massiven Schwierigkeiten kann es ratsam sein, zusätzlich außerschulische Förderung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen

Mobbing

Beim Thema „Gewalt an Schulen" denken wir in der Regel zunächst an schwere körperliche Gewalttaten. Die alltägliche Gewalt durch Mobbing findet dagegen weitaus häufiger statt. Dieses Gewaltphänomen ist in den letzten Jahren stärker in das öffentliche Bewusstsein gelangt. Das Wahrnehmen des Problems bietet bessere Handlungsmöglichkeiten. Jedoch ist es im Einzelfall oft nicht so leicht zu erkennen, ob es sich um Mobbing handelt und was man dagegen unternehmen kann.

Mobbing ist ein sehr weit verbreitetes Problem und fügt den Opfern zum Teil erhebliche seelische Verletzungen zu. Bis zu 500.000 Kinder und Jugendliche, so wird geschätzt, sind mindestens einmal pro Woche von Mobbing-Attacken betroffen.

Das bedeutet: „Etwa ein Kind von fünfundzwanzig kann als ernstes Opfer von Mobbing bezeichnet werden, das ein- oder mehrmals in der Woche Attacken über sich ergehen lassen muss", (Mechthild Schäfer, 2010).

Die Schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt Schulen und einzelne Lehrkräfte bei der Umsetzung von Konzepten gegen Mobbing. Bei Interventionen im Einzelfall stehen der Opferschutz und die anschließende Auflösung der sozialen Mobbing-Struktur im Vordergrund. Dazu arbeiten wir mit der Lehrkraft und gegebenenfalls den Eltern zusammen.

Weitere Informationen

Eltern Wegweiser – Mobbing und Cybermobbing unter Schülern (Lüner Anti-Mobbing-Projekt)

Schulabsentismus

Fälle, in denen Schülerinnen und Schule der Schule fernbleiben, gehören mit zu den häufigsten und häufig auch komplexesten Beratungsanliegen von Schulen in NRW.

Weitere Informationen

Dokumente und Formulare Schulabsentismus

Video

Ein Video der Schulpsychologischen Beratungsstelle führt in das Thema ein: 



Video zur schulpsychologischen Arbeit

Weiterführende Links