Schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen sowie deren Arbeitgeber können Geldleistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile erhalten.

Kurztext

Die Fachstelle berät im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben über Maßnahmen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile sowie über die Gewährung finanzieller Hilfen an Arbeitgeber und/oder schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen.

Erforderliche Unterlagen

  • entsprechender Förderantrag
  • Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsbescheid der Schwerbehindertenabteilung
  • Gleichstellungsbescheid der Arbeitsagentur (ggf.)
  • Arbeitsvertrag

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

Voraussetzungen

Bei den Geldleistungen richtet sich die Zuständigkeit der Fachstelle nach dem Ort des geförderten Arbeitsplatzes bzw. bei Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach dem Wohnsitz des schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen und bei Wohnungshilfen am Ort der geförderten oder zu fördernden Wohnung.

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