Ausnahmegenehmigung von Parkverboten

Kurztext

Schwerbehinderte Personen können Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Schwerbehindertenausweis
  • Ggf. Lichtbild

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede
  • Für den EU-gültigen Parkausweis: Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
  • Für den bundesweit gültigen Ausweis: Merkzeichen „G“ und „B“ und ein Grad der Behinderung von 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mind. 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemorgane

Service & Kontakt

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