Wohnraumförderung im Kreis Unna

Wer neu bauen, umbauen oder renovieren möchte, könnte Anspruch auf Förderungen haben. Das heißt: Für das eigene Bauvorhaben gibt es bares Geld vom Land NRW. Ob ein Projekt mit Geld vom Land gefördert wird, entscheidet dabei der Kreis Unna als Bewilligungsbehörde. Hier gibt es eine Übersicht über die Möglichkeiten einer Förderung.

Option 1: Kaufen oder Bauen (Eigentumsförderung)

Die Eigentumsförderung fördert den Bau und den Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. 

Was kann gefördert werden?

  • der Neubau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
  • der schlüsselfertige Erwerb neuer Eigenheime und Eigentumswohnungen
  • der Erwerb gebrauchter Eigenheime und Eigentumswohnungen

Wie wird gefördert?

  • Mit einem Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100%, abzüglich notwendiger Eigenleistung
  • Zinsbindung: 30 Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um 5 Jahre
  • Zinssatz: 0,5% p.a.
  • Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% p.a.
  • Tilgung: 1% p.a. (Bau, Ersterwerb), 2% p.a. (Erwerb Bestandsimmobilie)
  • Tilgungsnachlass i.H.v. 10% des Förderdarlehens

Wer kann Fördermittel beantragen?

  • Haushalte, deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreitet (Einkommensgruppe A)
  • Haushalte, deren Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze um maximal 40% überschreitet (Einkommensgruppe B)

Ob Sie die entsprechenden Einkommensgrenzen einhalten, können Sie mithilfe des Chancenprüfers der NRW Bank errechnen: Chancenprüfer der NRW.BANK - NRW.BANK (nrwbank.de) oder Sie wenden sich für die Einkommensprüfung an unsere Förderberater (Siehe Kontakt)

Wie können Fördermittel beantragt werden?

Das geht einfach über den Kreis Unna. Melden Sie sich gerne per E-Mail oder rufen Sie an. 

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Option 2: Wohnungen bauen (Mietwohnraum-Förderung)

Wer Wohnraum für Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen schafft, wird unterstützt. Für den Neubau und den Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen können Investoren zinsgünstige Baudarlehen des Landes NRW beantragen.

Wie sehen die Produkte aus?

Alle Infos dazu sind bei der NRW.Bank zu finden: In Mietwohnraum investieren

Wie können Fördermittel beantragt werden?

Das geht einfach über den Kreis Unna. Melden Sie sich gerne per E-Mail oder rufen Sie an. 

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Option 3: Umbau/Renovieren von Mietwohnungen und selbstgenutzten Eigenheimen (Förderung von Modernisierungsmaßnahmen)

Bild vergrößern: Flur einer renovierten Wohnung mit Farbeimer und Leiter
Der Flur einer renovierten Wohnung mit Leiter und Farbeimier.
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© Matthias Buehner AdobeStock Matthias Buehner

Wer Mietwohnungen oder sein selbst genutztes Eigenheim sowie seine selbst genutzte Eigentumswohnung modernisieren möchte, kann dafür eine Förderung erhalten.

Dafür gibt es zinsgünstige Darlehen von der NRW.Bank – inklusive einer Mietpreis- und Belegungsbindungen über die gesamte Dauer der Zinsverbilligung von 20 bzw. 25 Jahren.

So können auch Mieter langfristig bezahlbar wohnen und auch von der öffentlichen Förderung profitieren.

Was kann gefördert werden?

Mit dem Darlehen können alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück finanziert werden. Das sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Energetische Modernisierung
  • Sicherungen vor Extremwetterereignissen
  • Abbau von Barrieren
  • Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
  • Aus- und Anbau sowie Aufstockung für eine angemessene Wohnraumversorgung
  • Verbesserung des Einbruchschutzes
  • Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
  • Neugestaltung des Wohnumfeldes (z.B. Nahmobilitätsangebote, Quartiersplätze)

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100%
  • Mindestkredit: 5.000 € je Wohneinheit
  • Höchstbetrag: 200.000 € je Wohneinheit
  • Zinsbindung: 20, 25 oder Jahre
  • Zinssatz: 0,0% p.a. für 5 Jahre, danach 0,5% p.a. bis zum Ablauf der Zinsbindung
  • Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% p.a.
  • Tilgung: 2% p.a.
  • Tilgungsnachlass: 25% des Förderdarlehens (Einkommensgruppe A), 15% des Förderdarlehens (Einkommensgruppe B), 50% bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegegrad

Jeweils zusätzlich weitere 5 Prozentpunkte bei:

- Erreichen des BEG Standards „Effizienzhaus 85“
- Erreichen des BEG Standards „Effizienzhaus 70“
- Erreichen des BEG Standards „Effizienzhaus 55“
- Deckung des Endenergiebedarfs für die Wärmeversorgung vollständig durch im Gebäude oder gebäudenah eigenerzeugte, erneuerbare Energie (Netto-Null-Standard)
- ausschließlicher Verwendung ökologischer (nicht mineralölbasierter) Dämmstoffe

Wer kann Fördermittel beantragen?

Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sollen von der Förderung profitieren. Voraussetzung für die Eigenheimmodernisierung ist daher, dass das Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Die Chance auf eine Förderung kann hier errechnet werden: Chancenrechner der NRW.BANK. Die Förderung zur Modernisierung von Mietwohnungen kann jeder beantragen, der über einen Mietwohnungsbestand verfügt.

Wie können Fördermittel beantragt werden?

Das geht einfach über den Kreis Unna. Melden Sie sich gerne per E-Mail oder rufen Sie an. Wir beraten und helfen beim Antrag. 

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Planung und Wohnungswesen