Abfallentsorgung

Der Kreis Unna ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Das heißt, er kümmert sich um die Entsorgung der hier anfallenden Abfälle. Dafür hat der Kreis eine eigene Gesellschaft ins Leben gerufen.

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Kreis Unna


Im Auftrag des Kreises stellt die GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH die notwendigen Entsorgungsanlagen für die Abfälle zur Verfügung. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wiederum kümmern sich um die Sammlung und den Transport der Abfälle zu den Anlagen.

Mehr zur Abfallentsorgung aus privaten Haushalten regeln die Abfallentsorgungssatzung des Kreises und die jeweiligen Entsorgungssatzungen der Städte und Gemeinden.

Die Gebühren für das Verwerten und Beseitigen der Abfälle durch den Kreis Unna sind in der Abfallgebührensatzung des Kreises Unna festgelegt.

Beratung

Der Kreis Unna berät in Fragen der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach den Vorschriften des Landesabfallgesetzes NRW.

Die Aufgabe der Abfallberatung der privaten Haushalte wird im Kreis Unna von der GWA-Gesellschaft für Wertstoff und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH wahrgenommen.

Für die Unternehmen und Gewerbebetriebe im Kreis Unna führt die AVA-Abfallvermeidungsagentur GmbH die Abfall- und Umweltberatung durch.

Entsorgung

Der Kreis Unna kümmert sich um die Entsorgung privater Abfälle. Dazu betreiben die GWA - Gesellschaft für Wertstoff und Abfallwirtschaft und die VBU - Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft im Auftrag des Kreises Unna verschiedene Abfallentsorgungsanlagen. Die von den städtischen Müllabfuhren eingesammelten Abfälle, sowie die bei der Schadstoffsammlung oder den Wertstoffhöfen abgegebenen Abfälle werden dorthin gebracht.

Geregelt ist das in der Abfallentsorgungssatzung des Kreises. Für die längerfristige abfallwirtschaftliche Planung gibt es das Abfallwirtschaftskonzept. Neben dem Betrieb von modernen Entsorgungsanlagen bietet die GWA im Auftrag des Kreises eine Beratung der privaten Haushalte in allen Fragen rund um die Abfallentsorgung an.

Weitere Informationen


Kontakt

Abfallberatung Privathaushalte GWA

Altautos

Von Autos, die verschrottet werden sollen, gehen - vor allem durch vorhandene Betriebsstoffe - erhebliche Gefahren für die Umwelt aus. Deshalb dürfen solche Fahrzeuge keinesfalls auf Privatgrundstücken, in freier Landschaft oder im öffentlichen Verkehrsraum gelagert werden.

Wer ein Auto stilllegen und in die Verwertung geben will, muss zu einem zertifizierten Demontagebetrieb oder einer zertifizierten und autorisierten Annahmestelle (z.B. Autohaus) oder einer vom Hersteller benannten Rücknahmestelle. Dort gibt es den sogenannten Verwertungsnachweis, der bei der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

Zertifizierte Demontagebetriebe im Kreis Unna sind:

  • Autoverwertung Wendt | Rathenaustraße 3 | 59192 Bergkamen | Fon 0 23 07 / 2 60 21 83
  • Thomas Diroll | Robert-Bosch-Straße 8 | 59199 Bönen | Fon 0 23 83 / 5 08 25
  • Abschleppdienst Widliczek | Max-Planck-Straße 13 a | 59423 Unna | Fon 0 23 03 / 98 65 90
  • Autoverwertung Klaer GmbH | Lünener Straße 162 | 59174 Kamen | Fon 0 23 07 / 91 28 10
  • Strothmann Autorecycling GmbH & Co.KG | Schachtkuhle 1 | 59423 Unna | Fon 0 23 03 / 25 05 00

Die Altfahrzeugverordnung verpflichtet Hersteller sämtliche Pkw zurückzunehmen: Demnach müssen Automobilhersteller und Importeure seit dem 1. Januar 2007 alle Altfahrzeuge ihrer Marke kostenlos, unabhängig davon wer der letzte Halter war und vom Datum der Erstzulassung zurücknehmen. Außerdem müssen die Herstellern sicherstellen, dass die Rücknahmestellen in einer maximalen Entfernung von 50 Kilometern erreichbar sind.

Voraussetzungen für die kostenlose Rücknahme

  • Das Fahrzeug war vor der endgültigen Stilllegung zuletzt mindestens einen Monat in der Europäischen Union zugelassen.
  • Das Fahrzeug muss vollständig sein (Auslieferungszustand).
  • Das Fahrzeug muss frei sein von fahrzeugfremden Dingen wie z.B Abfall.
  • Der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares EU-Zulassungsdokument muss mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden.

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen

Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Wertstoffen (z.B. Altmetall, Elektrogeräte oder Altkleider) aus privaten Haushalten müssen bei der Kreisverwaltung Unna angemeldet werden.

Nicht alle Sammler kommen dieser gesetzlichen Pflicht nach und sammeln illegal.

Regelmäßig sind Kleintransporter zu beobachten, deren Fahrer Altmetall oder Elektroaltgeräte einsammeln und Sperrmüll nach werthaltigen Abfällen durchsuchen. Dies ist nicht zulässig.

Die Ahndung ist schwierig und ohne Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger fast unmöglich.
Deshalb die Bitte: Stellen Sie keine Altkleider und Schuhe für derartige Sammlungen vor die Tür. Stellen Sie Ihren Sperrmüll wie vorgeschrieben zeitnah zur Abholung bereit.

So kann mit Ihrer Hilfe verhindert werden, dass die illegalen Sammlungen Erfolg haben. Nutzen Sie für Ihre werthaltigen Abfälle die kommunalen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Mit den Einnahmen aus den kommunalen Sammlungen werden die Abfallgebühren stabil gehalten und soziale Projekte vor Ort gefördert.

Illegale Entsorgung

Der Kreis Unna verfolgt illegale Ablagerungen von Abfällen und ahndet Vergehen. Dabei werden vorrangig die Verursacher zur Beseitigung der Abfallablagerung aufgefordert und - sofern erforderlich - Zwangsmittel verhängt.

Zudem stellt das illegale Ablagern von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. In besonders schweren Fällen kann eine "umweltgefährdende Abfallbeseitigung" auch als Straftat von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Kontakt

Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft