Hier lebt die Demokratie
Kreistagsfraktionen und Gruppen
Der Kreistag besteht aus 68 Kreistagsmitgliedern. Sie haben sich zu folgenden Fraktionen bzw. Gruppen im Kreistag zusammengeschlossen (in Klammern die jeweilige Anzahl der Kreistagsmitglieder):
- SPD-Fraktion (23)
Vorsitzender: Hartmut Ganzke | Winkelweg 7 | 59427 Unna
www.spd-kreistag-unna.de - CDU-Fraktion (20)
Vorsitzender: Marco Morten Pufke | Overberger Straße 103 | 59192 Bergkamen
www.cdu-kreistagsfraktion-unna.de - Fraktion GRÜNE im Kreistag (10)
Vorsitzender: Herbert Goldmann | Unnaer Straße 37 | 58730 Fröndenberg/Ruhr
www.gruene-kreistag-unna.de - FDP-Fraktion (3)
Vorsitzender: Michael Klostermann | Binsenheide 9 | 59192 Bergkamen
www.fdpkreisunna.de - Fraktion GFL + WfU (3)
Vorsitzender: Prof. Dr. Johannes Hofnagel | Silberstraße 10 | 44532 Lünen
www.gfl-luenen.de | www.wirfuerunna.de - Fraktion DIE LINKE - UWG Selm (3)
Vorsitzende: Katja Wohlgemuth | Goekenheide 6 | 59192 Bergkamen
www.dielinke-kreistag-unna.de | www.uwg-selm.de - Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2)
Sprecher: Dr. Gerrit Heil | Kettinghauser Weg 4a | 59199 Bönen - Gruppe FW Kreisverband Unna / Familie (2)
Sprecher: Thomas Cieszynski | Witheborgstraße 9 | 59199 Bönen
Kreisverfassung
Der Kreis Unna ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung durch sein gewähltes Organ, den Kreistag. Dieses Recht ist im Grundgesetz verankert. Wie das umgesetzt wird, ist in der Kreisordnung NRW geregelt.
Darüber hinaus können sowohl das Land NRW als auch der Bund dem Kreis Aufgaben übertragen. Der Kreis seinerseits kann ebenfalls bestimmte Aufgaben an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergeben.
Bei der Entscheidung über die Wahrnehmung und Erfüllung seiner Aufgaben gibt es innerhalb der Kreisverwaltung eine Aufteilung zwischen den Aufgaben, die in die Zuständigkeit des Kreistages und die in die Zuständigkeit des Landrats unter anderem als sogenanntes „Geschäft der laufenden Verwaltung“ fallen.
Alle Entscheidungen, die in die Zuständigkeit des Kreistages fallen, werden durch die Verwaltung vorbereitet und nach Beschlusslage umgesetzt.
Zudem bietet das Kommunalrecht des Landes NRW seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden vorzutragen, einen Einwohnerantrag zu stellen oder ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid zu betreiben.
Zur Klärung aller rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen, die in diesen Zusammenhängen entstehen, steht das Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung zur Verfügung.
Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage
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Kreistaginformationssystem SessionNet
In SessionNet können sich Bürgerinnen und Bürger über die öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse/Beiräte/Kommissionen informieren. Neben Drucksachen, Einladungen und Niederschriften mit den jeweiligen Beschlüssen finden sie auch Informationen zu den Kreistagsmitgliedern, den einzelnen Gremien sowie im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen.
Mandatsträger haben hier Zugang zu den für sie hinterlegten Informationen.