Im Auftrag des Landes

Die ZAB ist eine Einrichtung des Landes NRW und zuständig für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten von Personen, die in den Einrichtungen des Landes im Regierungsbezirk Arnsberg untergebracht sind.
Der Kreis Unna organisiert die Arbeit im Auftrag und auf Kosten des Landes NRW.

Aufgaben der ZAB

  • Ausländer-, pass- und aufenthaltsrechtliche Betreuung von ausländischen Personen, solange diese in Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht sind
  • Organisation von freiwilligen Ausreisen und Durchführung von Abschiebungen aus Aufnahmeeinrichtungen des Landes, Haftanstalten sowie Amtshilfe für die Ausländerbehörden im örtlichen Zuständigkeitsbereich
  • Beschaffung von Passersatzpapieren für ausreisepflichtige Ausländer, die nicht im Besitz der erforderlichen Reisedokumente sind. Die ZAB Unna ist zuständig für die Passersatzpapier-Beschaffung folgender Länder: Angola, Benin, Bosnien, Burkina-Faso, Burundi, Gambia, Guinea-Bissau, Irak, Kongo, Mauretanien, Mongolei, Palästina, Ruanda, Senegal, Simbabwe, Somalia, Syrien, Togo, Türkei, Uganda, Ukraine

Historie

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 28.03.2017 der beabsichtigten Zuständigkeitszuweisung zugestimmt hatte, übertrug das Land Nordrhein-Westfalen mit der Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) vom 04.04.2017 dem Kreis Unna die Aufgaben einer Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) im Land NRW zum 01.01.2018.

Zentrale Ausländerbehörden in NRW

Im Laufe des Jahres 2019 wurde ZustAVO erneut angepasst, sodass nun insgesamt fünf Zentrale Ausländerbehörden eingesetzt sind. Jede ZAB ist für den entsprechenden Regierungsbezirk zuständig.

  • Unna (Regierungsbezirk Arnsberg)
  • Bielefeld (Regierungsbezirk Detmold)
  • Coesfeld (Regierungsbezirk Münster)
  • Essen (Regierungsbezirk Düsseldorf)
  • Köln (Regierungsbezirk Köln)

Kontakt

Zentrale Ausländerbehörde