Wir schützen das Blau

Wasser ist die wichtigste Lebensgrundlage. Der Wasserschutz ist daher eine wichtige Aufgabe, die der Kreis Unna übernimmt.

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Oliver Nauditt

Wasserschutzgebiete

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung sind zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsgebiet öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen Wasserschutzgebiete festgesetzt worden.

In den Wasserschutzzonen sind bestimmte Nutzungen und Handlungen verboten. Andere bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung.

Im Kreis Unna gibt es die folgenden vier Wasserschutzgebiete:

  • „Warmen“
  • „Fröndenberg“
  • „Halingen“
  • „Dortmunder Energie und Wasser (DEW)“

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Wasserschutzgebietsverordnungen

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Magnetangeln

Das Angeln mit Magneten nach Metall, das im Fluss gelandet ist, ist auch im Kreis Unna ein Trend. Immer mehr Menschen möchten sich für die Umwelt einsetzen und Schrott aus den Flüssen holen – eigentlich eine gute Idee. Doch für das Leben unter Wasser kann das in einer Katastrophe enden. Und je nach „Fang“ kann es auch für den Angler selbst lebensgefährlich werden. Daher sind die Hinweise im Infoblatt zu beachten.

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Bauen an Gewässern

Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Unter den wasserrechtlichen Anlagenbegriff fallen nicht nur Gebäude und bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, sondern noch vieles mehr.

Beispiele: Hütten, Garagen, Carports, Zäune, Ufermauern, Uferbefestigungen, Böschungssicherungen, wesentliche Geländeveränderungen, Stege, Durchlässe, Brücken, Gewässerkreuzungen mit Leitungen, Hafenanlagen und Anlegestellen, Strauch- und Baumanpflanzungen usw.

Diese Anlagen können den Wasserabfluss behindern, die Gewässerunterhaltung erschweren oder die Gewässerökologie negativ beeinflussen. Deshalb bedarf die Errichtung, wesentliche Veränderung oder Beseitigung dieser Anlagen der Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde.

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Überschwemmungsgebiete

Damit Hochwasser entlang der Gewässer schadlos abfließen kann, sind bestimmte Vorhaben und Handlungen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten untersagt. In Ausnahmefällen kann eine wasserrechtliche Genehmigung durch die Wasserbehörde erteilt werden.

Ob im Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden kann, entscheidet mit Ausnahme bei den Gewässern von Lippe und Ruhr die untere Wasserbehörde des Kreises Unna. Die Zuständigkeit für Lippe und Ruhr liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg.

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Bauen im Überschwemmungsgebiet

Gewässerausbau

Die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf der Planfeststellung / der Plangenehmigung.

Der Ausbau eines Gewässers liegt vor, wenn Gewässer oder ihre Ufer durch bauliche Maßnahmen hergestellt, beseitigt oder wesentlich umgestaltet werden. 

Beispiele für einen Gewässerausbau:

  • Naturnaher Ausbau einer Gewässerstrecke
  • Verlegung eines Gewässerabschnittes
  • Rückbau einer Gewässerverrohrung
  • Verrohrung eines Gewässerabschnittes
  • Herstellung einer Teichanlage mit Grundwasseranschluss
  • Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens

Öffentliche Bekanntmachung

Antrag der Stadtbetriebe Unna gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Vorhaben: Retentionsraum am Liedbach in Unna-Billmerich | Az.: 69.2/66 30 23 – 9-53

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Grundwasserschutz

Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten sowie das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung, die einer Erlaubnis oder Bewilligung der Unteren Wasserbehörde bedarf. 

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Grundwasser

Kleinkläranlagen

Unter Kleinkläranlagen versteht man Klärsysteme, in denen Schmutzwasser von maximal 50 Einwohnern dezentral gereinigt wird. Gerade in ländlich strukturierten Gebieten im sogenannten Außenbereich gibt es eine Vielzahl von Einzelgehöften und Streusiedlungen, bei denen ein Anschluss an die öffentlichen Kanalisationsnetze mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand verbunden wäre. In diesen Außenbereichen können Kleinkläranlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als Dauerlösung von der unteren Wasserbehörde zugelassen werden.

Nach heutigem Stand der Technik sind Kleinkläranlagen mit einer mechanischen und einer biologischen Reinigungsstufe auszustatten. Auf dem Markt sind hierfür zahlreiche Anlagenvarianten erhältlich, z.B. SBR-Anlagen, Festbettanlagen oder Pflanzenklärstufen, die bei ordnungsgemäßem Einbau, Betrieb und Wartung die Reinhaltung unserer Gewässer gewährleisten.

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Niederschlagswasser

Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt, direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Dadurch lassen sich positive Auswirkungen auf den Wasserhaushalt erzielen und gleichzeitig die Kosten für die Abwasserfortleitung und -reinigung senken.

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Geothermie

Durch verschiedene Systeme kann die oberflächennahe Geothermie gewonnen und mit einer Wärmepumpe nutzbar gemacht werden. Dabei wird grundsätzlich zwischen geschlossenen (Erdwärme-Kollektoren, Erdwärme-Sonden) und offenen Systemen (Brunnensysteme) unterschieden.

Bei der Errichtung und Nutzung dieser Geothermieanlagen werden Stoffe in das Grundwasser eingebracht, was sich nachteilig auf dessen Beschaffenheit auswirken kann. Daher bedürfen sie regelmäßig einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.

Förderung

Informationen zu Förderprogrammen für den Bereich Geothermie erhalten Sie z.B. auf den folgenden Internetseiten:

Energieagentur NRW

Standortcheck

Detaillierte Informationen und einen grundstücksbezogenen Standortcheck finden Sie auf der Homepage des Geologischen Dienstes.



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Wassergefährdende Stoffe – private Heizölverbraucheranlagen

Wer eine prüfpflichtige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, hat dies der Wasserbehörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

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Kontakt

Wasser und Boden