Jagd und Wildtiere

Krähen, Rehe, Wildschweine, Tauben, Hornissen – der Kreis Unna hat Kontakt zu Jägern, Fischern und Artenschützern. Wir arbeiten daran, allen Interessen gerecht zu werden und haben das Wohl der Wildtiere im Blick.


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Jagd und Jagdschein

Der Kreis Unna ist als Untere Jagdbehörde grundsätzlich für alle Angelegenheiten in Sachen „Jagd“ im Kreisgebiet zuständig und beantwortet Fragen zur Ausübung des Jagdrechts.

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Schonzeiten in NRW  

Schwarzwild

Bekämpfung von Bisam und Nutria/ Tötung von Wanderraten

Artenschutz

Sowohl bei der Haltung von exotischen Arten als auch beim Umgang mit der heimischen Tier- und Pflanzenwelt sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Gleiches gilt für Produkte, die aus geschützten Arten hergestellt werden.

Nationaler Artenschutz

Wer ein artgeschütztes Tier wie z.B. einen Papagei oder eine Schlange erwerben möchte,

  • darf dies nur, wenn das Tier nachweislich aus einem legalen Import oder einer legalen Nachzucht stammt
  • muss den Erwerb schriftlich anmelden
  • muss die artgerechte Haltung des Tieres sicherstellen können

Auch der Verkauf oder Tod eines artgeschützten Tieres muss vom bisherigen Halter gemeldet werden.

Internationaler Artenschutz

Auch im Umgang mit unseren heimischen Tier- und Pflanzenarten, die keinem besonderen Schutz unterstellt sind, ist Umsicht geboten. So ist es z.B. verboten,

  • Nist- und Brutstätten zu zerstören
  • Tiere zu beunruhigen, zu verfolgen oder zu fangen
  • Tiere zu töten oder Pflanzenbestände zu vernichten

In der Regel dürfen somit unter anderem keine Schwalbennester von Hauswänden entfernt oder Kleingewässer zugeschüttet werden. Die Aufnahme verletzter oder kranker Tiere ist zulässig, wenn sie nach ihrer Gesundung unverzüglich wieder frei gelassen werden.

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Geschützte Tierarten - Haltung

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Jagd