Gewerblicher Umweltschutz

Der Kreis Unna übernimmt als Untere Immissionsschutz-, Untere Abfall- und Untere Wasserbehörde verschiedene Aufgaben des Immissionsschutzes, der Abfallwirtschaft und des Gewässerschutzes.

Immissionsschutz

Verursacht ein Gewerbe Lärm, Schmutz, Strahlung oder ähnliche Immissionen, wird unter Umständen der Kreis Unna als Untere Immissionsschutzbehörde aktiv. Damit schützt er Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und beugt der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen vor. 

Allerdings ist der Kreis Unna als Untere Umweltschutzbehörde nicht für alle Anlagen im Kreisgebiet zuständig. Einige Genehmigungs- und Überwachungsverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg als Obere Umweltschutzbehörde.

Aufgabenbereich „Immissionschutz“:

  • Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, einschließlich der Überprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Nachtarbeitsgenehmigungen 

Dienstleistung

Nachtarbeit Genehmigung

Wassergefährdende Stoffe – private Heizölverbraucheranlagen

Wer eine prüfpflichtige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, hat dies der Wasserbehörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

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Betriebliche Abfallüberwachung

Der Kreis Unna ist zuständig für:

  • Überwachung der abfallrechtlichen Bestimmungen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen („Sonderabfälle“)
  • Überwachung der Überlassungspflichten von Abfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Erteilung von Abfall-Maklergenehmigungen und Abfall-Transportgenehmigungen
  • Vergabe von Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger- und Maklernummern nach den Bestimmungen der Abfall-Nachweisverordnung
  • Befreiungen von der Nachweis- und Registerpflicht gemaß § 26 der Abfall-Nachweiseverordnung 
  • Plangenehmigungsverfahren für Abfallentsorgungsanlagen
  • Genehmigungen nach § 31 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)

Umweltüberwachungsplan

Die Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt) bildet die Grundlage für die Genehmigung und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen in der Europäischen Union.

So hat der Kreis Unna alle gewerblichen Anlagen in seinem Zuständigkeitsbereich beurteilt und einen Überwachungsplan mit dem dazugehörigen Überwachungsprogramm erstellt.

Im Überwachungsprogramm werden die mit den Anlagen verbundenen Umweltrisiken systematisch beurteilt und die Häufigkeit von Vor-Ort-Inspektionen (Festlegung der Untersuchungsintervalle) angegeben. Der Überwachungsplan mit seinem Überwachungsprogramm wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Umweltüberwachungsplan Bezirksregierung Arnsberg

Umweltinspektionsberichte

Alle Berichte zu den Umweltinspektionen sind in der Mediathek in der Kategorie Umweltinspektionsberichte zu finden.  

Verdunstungskühlanlagen

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nasswäscher können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen emittieren, die beim Einatmen zu teils schweren Erkrankungen führen können.

Um bei Verdacht auf Legionellen besser und schneller reagieren zu können, wird nun eine bundesweite Datenbank eingeführt, in der diese Anlagen erfasst werden.

https://kavka.bund.de/ 

Feuerungs-, Gastrubinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Anlagenbetreiber von mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen müssen diese vor der Inbetriebnahme anzeigen. Auf Basis der vollständigen Unterlagen erfolgt dann die Registrierung der angezeigten Feuerungsanlage.

Zuständig ist das LANUV

Kontakt

Gewerblicher Umweltschutz und Abfallwirtschaft