Schulamt für den Kreis Unna

Das Schulamt für den Kreis Unna ist die untere staatliche Schulaufsichtsbehörde. Es nimmt in seinem Gebiet die Dienst- und Fachaufsichten wahr.

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Kreis Unna

Organisation

Die Schulaufsicht wird von staatlichen Schulaufsichtsbeamten wahrgenommen. Die Schulaufsichtsbeamten stehen im Dienst des Landes NRW. Die Räumlichkeiten stellt der Kreis Unna zur Verfügung. Das Schulamt gliedert sich in den schulfachlichen, den verwaltungsfachlichen und den gemeinsamen Dienstbereich.

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    Kontakt- und Organisationsplan Schulamt für den Kreis Unna

Schulfachlicher Dienstbereich

Zu den Aufgaben des schulfachlichen Dienstbereiches gehören insbesondere pädagogische, unterrichtsfachliche sowie schul- und unterrichtsorganisatorische Angelegenheiten.

Bei dem Schulamt für den Kreis Unna sind fünf Schulaufsichtsbezirke eingerichtet:

  • Der Schulaufsichtsbezirk I (Förderschulen im Kreis Unna)   
  • Der Schulaufsichtsbezirk II (Grundschulen in Lünen, Selm, Werne)
  • Der Schulaufsichtsbezirk III (Grundschulen in Bergkamen, Bönen, Kamen)
  • Der Schulaufsichtsbezirk IV (Grundschulen in Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte, Unna) 
  • Der Schulaufsichtsbezirk V (Hauptschulen im Kreis Unna) 

Verwaltungsfachlicher Dienstbereich

Zu dem verwaltungsfachlichen Dienstbereich zählen die rechtlichen, vor allem

  • die verwaltungsrechtlichen,
  • beamtenrechtlichen,
  • haushaltsrechtlichen,
  • besoldungsrechtlichen
  • und tarifrechtlichen Angelegenheiten.

Hauptaufgabe stellt hierbei die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an den Grundschulen im Gebiet des Kreises Unna dar.

Darüber hinaus zählt die Bearbeitung von besonderen Schulpflicht- und Schulbesuchsangelegenheiten (einschließlich Ordnungswidrigkeitenverfahren) sowie die verwaltungsmäßige Bearbeitung der Verfahren zur Überprüfung und Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, Förderortes und Förderschwerpunktes zu den verwaltungsfachlichen Aufgaben des Schulamtes.

Inklusion | Sonderpädagogische Förderung

Die Landesregierung hat allen Schulämtern Stellen zur Koordination inklusiver Entwicklungen in Schulen zugewiesen.

  • Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Lernen
  • Systembezogene Begleitung und Beratung von Schulen bei der Vorbereitung und Umsetzung des Gemeinsamen Lernens
  • Unterstützung und Beratung der Schulaufsicht bei Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
  • Beratung von Schulen in Fragen der AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) sowie einzelfallbezogene Beratung in Fragen sonderpädagogischer Diagnostik
  • Unterrichtsbezogene Begleitung und Beratung des Gemeinsamen Lernens
  • Durchführung von Dienstbesprechungen für sonderpädagogische Lehrkräfte in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein zusätzliches Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10, die mit zwei oder mehr Sprachen aufwachsen und über Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache verfügen.

Der Unterricht wird nach Vorgaben des Landes erteilt und steht unter seiner Schulaufsicht. Dieser Unterricht findet zusätzlich zum Regelunterricht statt (i.d.R. nachmittags). Da nicht an jedem Standort jede Herkunftssprache unterrichtet werden kann, werden teilweise Kinder aus mehreren Schulen gemeinsam unterrichtet.

Ziel des Herkunftssprachlichen Unterrichts

Die Herkunftssprache kann für die Persönlichkeitsentwicklung und die sprachliche Identität von Schülerinnen und Schülern von besonderer Bedeutung sein.

Ziel des Herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des jeweils gültigen Lehrplans die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in ihrer Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten und zu erweitern. Darüber hinaus werden interkulturelle Kompetenzen gefördert und Möglichkeiten für mehrsprachiges Lernen eröffnet.

Zuständigkeit

Für die Planung und Organisation des Herkunftssprachlichen Unterrichts im Kreis Unna ist das Schulamt für den Kreis Unna zuständig.

Anmeldung und Abmeldung

Die Anmeldung und Abmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht erfolgt über die Schule (Pflichtschule), die das Kind regulär besucht.

Für die Teilnahme am HSU ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Oktober/November im Rahmen der Anmeldung der neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler im Sekretariat der Pflichtschule.

Bei Schülerinnen und Schülern, die in die Klasse 5 einer weiterführenden Schule wechseln, erfolgt die Anmeldung in der Regel im Februar.

Ein Einstieg in den Herkunftssprachlichen Unterricht ist grundsätzlich in jedem Jahrgang möglich.

Die Anmeldung gilt über das Ende des Schuljahres hinaus. Bei einem Schulwechsel ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Die Abmeldung muss formlos schriftlich über die Schulleitung der Pflichtschule erfolgen. Sie bedarf eines Bestätigungsvermerks der Schulleitung. Eine Abmeldung ist grundsätzlich nur zum Ende des Schuljahres möglich.

Unterrichtszeiten

Die aktuellen Unterrichtszeiten des Herkunftssprachlichen Unterrichts können bei den jeweiligen Einsatzschulen (siehe Übersichtstabellen der Schulen mit HSU-Angebot) oder beim Schulamt für den Kreis Unna erfragt werden.

Teilnahme

Die Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht ist freiwillig. Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung besteht jedoch die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme für die Dauer des Schuljahres.

Für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird eine Anwesenheitsliste geführt.

Teilnahmebescheinigung und Leistungsbewertung

Die HSU-Lehrkraft dokumentiert die Teilnahme am Unterricht und erteilt eine Leistungsbewertung.

Die Schulleitung der Einsatzschule stellt die Teilnahmebescheinigung über den Herkunftssprachlichen Unterricht aus, versieht sie mit ihrer Unterschrift und dem Dienstsiegel und leitet sie an die Pflichtschule weiter, die das Kind regulär besucht.

Die Leistungsbewertung wird von der zuständigen Schule in das Zeugnis übernommen und unter „Bemerkungen/Hinweise“ entsprechend vermerkt.

Sprachprüfung

Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I verpflichtend eine Sprachprüfung nach § 5 Absatz 3 APO-S I auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab.

Lehrkräfte

Die Lehrkräfte, die den Herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, sind Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie verfügen über die erforderlichen fachlichen und sprachlichen Qualifikationen und werden in der Regel an mehreren Schulen eingesetzt.

Derzeit erteilen im Kreis Unna 31 qualifizierte Lehrkräfte Herkunftssprachlichen Unterricht (Stand: September 2026).

Sprachenangebot

Derzeit wird im Kreis Unna Herkunftssprachlicher Unterricht in folgenden Sprachen angeboten (Stand: September 2026): Albanisch, Arabisch, Griechisch, Italienisch, Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch

Weitere Sprachen

Schulen können dem Schulamt für den Kreis Unna jederzeit einen Bedarf für Herkunftssprachlichen Unterricht in weiteren Sprachen melden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche HSU-Angebote eingerichtet werden. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass ein entsprechender Bedarf besteht und die organisatorischen sowie personellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sprachen

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    HSU Sprachangebot und Standorte Primarstufe
  • PDF, PDF-Datei: 164 kB

    HSU Sprachangebot und Standorte Sekundarstufe I

Links

Weitere Informationen bei der Bezirksregierung Arnsberg

Formulare und mehr

Flyer und Anmeldeformulare sind in der Mediathek unter „HSU“ zu finden.

Anträge und Formulare