Seit dem 18.08.2026 ist die Ukraine in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen.
Ukrainische Führerscheine können nun prüfungsfrei umgetauscht werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiges Ausweisdokument
- Führerschein im Original
- biometrisches Lichtbild
ggf. Übersetzung des Führerscheins in Deutschland, wenn nicht alles lesbar ist (z.B. arabische/kyrillische Buchstaben oder unbekannte Fahrerlaubnisklassen)
Es gelten folgende Besonderheiten:
Vor Ausstellung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE hat der Antragsteller seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachzuweisen.
Die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen Klasse AM. Wurden die ukrainischen Klassen C oder D ohne die Klasse B erteilt, ist für die Erteilung der Klasse B die theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
Eine Erteilung der Klasse C oder D ohne vorherige Erteilung der Klasse B ist nicht vorgesehen.
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