Schüler*innen, die eine schulische Ausbildung absolvieren, können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung beantragen.
Kurztext
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können.
Ob Sie grundsätzlich einen Anspruch auf BAföG haben bzw. den Antrag beim Kreis Unna stellen müssen, erfahren Sie hier.
Für einen Anspruch auf BAföG in Bezug auf Fortbildungsmaßnahmen (z. B. Meisterschule) informieren Sie sich bitte hier.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausbildungsförderung
- Informationen zur Ausbildungsstätte (Bescheinigung nach § 9 BAföG)
- Informationen zu den finanziellen Verhältnissen des jeweiligen Elternteils und den Ehegatten bzw. Lebenspartnern
Weitere einzureichende Antragsunterlagen beziehen sich auf die individuelle Situation der antragstellenden Person.
Rechtsgrundlage
§ 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Voraussetzungen
BAföG, das über die Ämter für Ausbildungsförderung abgewickelt wird, bietet finanzielle Unterstützung für junge Menschen, die das Höchstalter von 45 Jahren nicht überschritten haben. Ausnahmen finden Sie hier.
Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an folgenden Ausbildungsstätten:
- weiterführende allgemeinbildende Schulen (z. B. Haupt-, Real und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10
- Berufsfachschulen
- Fachschulen
- Fachoberschulen
- Abendrealschulen ab dem 3. Semester
- Abendgymnasien ab dem 4. Semester
- Kollegausbildungen ab dem 1. Semester
- höhere Fachschulen und Akademien
Bitte beachten Sie den Sonderfall Schüler-BAföG.
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag.
Alternativ geht es hier zum Antrag (PDF).
Den Online-Antrag für das Aufstiegs-BAföG sowie die Antragsformulare (PDF) finden Sie hier.
Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.
HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist für Sie währenddessen nur per E-Mail: bafoeg@kreis-unna.de erreichbar.
Quelle: Land NRW
Frist
Die Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Kosten
BAföG kann rückzahlungspflichtig sein. Eine Übersicht finden Sie hier.
Das Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt.