Der Fahrqualifizierungsnachweis ist für alle gewerblichen Fahrer*innen Pflicht.
Kurztext
Seit Mai 2021 gibt es für Berufskraftfahrer*innen keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrer*innen erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Aktueller Führerschein
- Biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung im Original
Rechtsgrundlage
§§1-11 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Voraussetzungen
Alle Busfahrer*innen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09. September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer*innen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09. September 2009 erwerben, müssen zunächst die Grundqualifikation über folgende Möglichkeiten erwerben:
- Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum*r „Berufskraftfahrer*in“, zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten
- Erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung bei der Industrie-und Handelskammer
- Erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikation bei der Industrie-und Handelskammer
Haben Sie ihre Fahrerlaubnis vor diesen Stichtagen erworben, sind Sie bereits grundqualifiziert. In diesem Fall erfolgt der FQN durch Vorlage sogenannter Weiterbildungsmodule.
Service & Kontakt
Der Antrag kann nur vor Ort gestellt werden.
Hier geht es zur Terminvereinbarung.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten. Diese Dienstleistung kann ausschließlich im Kreishaus Unna beantragt werden.
Kosten
Am Standort Unna ausschließlich bargeldlose Bezahlung.
- 33,70 €
- vorläufiger FQN 10,20 €
- 39,50 € mit vorläufigem FQN
- Lieferzeit ca. 10 Arbeitstage durch die Bundesdruckerei per Direktversand nach Hause