Hilfe zum Wohnen
Hilfe für Wohnungslose
Alleinstehende wohnungslose Menschen im Kreis Unna können zur Überwindung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten Hilfen erhalten. Für Menschen, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist der Kreis Unna zuständig für die Bewilligung des Ambulant Betreuten Wohnens. Für Menschen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig.
Folgende Beratungsstellen stehen zur Verfügung:
Wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Frauen stehen in der Übernachtungsstelle des
Übernachtungsplätze mit Tagesaufenthalt zur Verfügung.
Über die Träger der Beratungs- und Übernachtungsstellen wird zusätzlich Ambulant Betreutes Wohnen für Männer und spezifisch für Frauen beim Frauenforum angeboten. Mit allen Angeboten sollen den betroffenen Menschen Perspektiven aufgezeigt werden, wie Wohnungslosigkeit verhindert, behoben, eine selbständige Lebensführung ermöglicht und eine Integration in das soziale Umfeld erreicht werden kann.
Projekt „Endlich ein ZUHAUSE“
Das Projekt „Endlich ein ZUHAUSE“ hat das Ziel, Wohnungslosigkeit im Kreis Unna wirksam zu verhindern und wohnungslosen Menschen ein Zuhause zu geben. Dieses Projekt läuft noch bis zum 31.12.2027.
In diesem Projekt leisten die Träger der Wohnungslosenhilfe im Kreis Unna (Caritasverband für den Kreis Unna e. V. sowie das Frauenforum im Kreis Unna e. V.) Hilfen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit durch Erhalt von Wohnraum, Identifikation, Schaffung und Vermittlung von Wohnraum, Vermittlung in lebensstabilisierende weiterführende Hilfen des sozialen Sicherungssystems zur Sicherung des Erreichten sowie Beratung und Begleitung mit den bestehenden Diensten (individuelle Beratung, Wohnraumakquise).
Zur Zielgruppe gehören wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen im Kreis Unna. Betroffene Familien, Frauen und Männer werden frühzeitig von den Trägern der Wohnungshilfe begleitet und unterstützt.
Die Verhinderung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist ein sozialpolitisches Anliegen im Kreis Unna und entspricht den Zielvorgaben der Landesinitiative "Endlich ein ZUHAUSE!".
Seit Beginn des Projektes im Jahr 2014 konnten durchgehend drei staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen sowie ein Kommunikationsberater eingesetzt werden.
Ohne die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union wäre die Maßnahme nicht durchführbar.
Wohnberechtigungsschein
Menschen mit geringen Einkommen haben Anspruch auf eine geförderte und damit günstige Mietwohnung. Vorraussetzung ist, dass das Gehalt unter den Einkommensgrenzen liegt. Der Wohnberechtigungsschein ist der behördliche Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Mit diesem Papier können sich Wohnungssuchende dann auf Sozialwohnungen direkt bei den Vermietern bewerben.
Dienstleistung
Zinssenkung
Für Baudarlehen des Landes NRW für selbst genutztes Wohneigentum hebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum den Zinssatz an. Der Zinssatz kann wieder gesenkt werden, wenn die Darlehensnehmer mit einer Bescheinigung nachweisen, dass bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.
Dienstleistung
Unterstützung bei Heizkosten
Die Landesregierung hat ein Antragsverfahren für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen auf den Weg gebracht. Anträge können online gestellt werden. Mehr Tipps bei steigenden Energiekosten gibt es bei der Aktion „Ratschlag Energie“.