Warum Kreis Unna?

Sie arbeiten gerne für das Gemeinwohl, sind offen für Veränderungen und nutzen gerne neue Medien und Technologien? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Die Kreisverwaltung Unna ist ein leistungsfähiger, sozialer Dienstleister mit einem über 1.400-köpfigen Team. Für die rund 340.000 Einwohnerinnen und Einwohner der 10 Städte und Gemeinden übernehmen wir Aufgaben in den Bereichen Ordnung, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Jugend, Schule und Soziales.

Fortbildungen

Der Kreis Unna legt viel Wert darauf, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer bestmöglich qualifiziert sind, denn nur so ist eine für alle Beteiligten angemessene Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

Im internen Fortbildungsprogramm des Kreises finden sich Qualifizierungsangebote für die sozialen, persönlichen und methodischen Kompetenzen.

Die Fortbildungen für die fachliche Kompetenz werden dezentral in den Einsatzbereichen (bei externen Anbietern) organisiert, um eine bedarfsgerechte Qualifizierung entsprechend der jeweiligen fachlichen Anforderungen zu gewährleisten.

Abwechslung

Je nach Qualifizierung können Sie innerhalb der Kreisverwaltung Unna in ganz unterschiedlichen Bereichen tätig werden. Als Verwaltungskraft können Sie z.B. sowohl im Fachbereich Straßenverkehr als auch im Fachbereich Familie und Jugend oder in der Finanzbuchhaltung eingesetzt werden (s. Organigramm der Kreisverwaltung). So müssen Sie nicht ein Berufsleben lang immer die gleiche Tätigkeit ausführen.

Gesundheitsmanagement

Der Mensch ist die wichtigste Ressource des Arbeitgebers. Damit ist die Gesundheit der einzelnen Mitarbeiter*innen sein größtes Kapital und verdient entsprechende Aufmerksamkeit.

Daher unterstützt der Kreis Unna seine Mitarbeiter*innen mit vielen Präventionsangeboten bei der Erhaltung der Gesundheit. Und bei bestehender Erkrankung werden Sie durch das betriebliche Eingliederungsmanagement dabei unterstützt, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Erreichbarkeit

Die einzelnen Dienststellen des Kreises Unna verfügen über sehr gute Verkehrsanbindungen, sei es für Auto- und Radfahrer oder für ÖPNV-Nutzer. Bei der Nutzung von Bus und Bahn unterstützt der Kreis Unna seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Wunsch mit einem ermäßigten »Jobticket«. Es gibt in gewissem Umfang kostenfreien Parkraum sowie eine Fahrradgarage nebst Umkleide und Waschräumen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die flexible Arbeitszeit bietet Ihnen mit Gleitzeit, Teilzeit und Telearbeit verschiedene Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf an.

Darüber hinaus kann Pflegezeit in Anspruch genommmen werden. Außerdem gibt es ein Elternzimmer für den Fall, dass Sie kurzfristig die Betreuung Ihres Kindes sicherstellen müssen.

Aufstieg- und Entwicklung

Sofern Sie den Verwaltungslehrgang I oder eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r bereits erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie auch den Verwaltungslehrgang II besuchen. So qualifizieren Sie sich für höherwertige Tätigkeiten (ab EG 9 b TVöD).

Als Beamtin/Beamter haben Sie die Chance, sich für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I 2. Einstiegsamt (A 6 LBesG) in die Laufbahngruppe II 1. Einstiegsamt (A 9 LBesG) zu qualifizieren.

Zur Gewinnung von Nachwuchsführungskräften führt der Kreis Unna regelmäßig bedarfsgerecht Potentialanalyseverfahren durch.

Bei der Übernahme von Führungsverantwortung werden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine vom Kreis Unna organisierte Qualifizierungsreihe mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet.

Flexible Arbeitszeiten

Der Großteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung nimmt an der sogenannten gleitenden Arbeitszeit (Gleitzeit) teil. D.h. montags bis donnerstags von 06.30 bis 19.00 Uhr und freitags von 06.30 bis 16.45 Uhr kann die eigene Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Ansprechzeiten und dienstlicher Belange flexibel gestaltet werden.

Der Kreis Unna bietet eine Vielzahl von Teilzeitmöglichkeiten, wodurch die individuelle Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich unterstützt wird.

Mit der sogenannten alternierenden Telearbeit besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Teil der Arbeit(szeit) Zuhause abzuleisten.

Arbeitsbedingungen

Der Kreis Unna bietet einen krisensicheren Arbeitsplatz mit modernen und barrierefreien Arbeitsbedingungen an, die von einer ergonomischen Ausstattung der Arbeitsplätze hin zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung (s. auch flexible Arbeitszeit) reichen. Es gibt außerdem grundsätzlich –  abhängig von den individuellen Voraussetzungen – die Möglichkeit, einen Teil der Arbeit zuhause zu erledigen (Telearbeit, flexible Arbeitszeit). Für Dienstreisen stehen Dienstwagen und Pedelecs zur Verfügung.

Altersvorsorge

Die Beschäftigten des Kreises Unna sind automatisch Mitglieder in der betrieblichen Zusatzversorgung bei den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw).

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, mit ausgewählten Partnern einen Vertrag zur Entgeltumwandlung abzuschließen.

Zugangsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Wege, um eine Beschäftigung beim Kreis Unna aufzunehmen:

  • Sie machen eine Ausbildung (Ausbildungsseite) in dem von Ihnen angestrebten Beruf beim Kreis Unna.
  • Sie haben bereits eine entsprechende Ausbildung, die Sie direkt für eine Tätigkeit in der Kreisverwaltung qualifiziert.
  • Sie haben eine Ausbildung, die Sie nicht direkt für eine Tätigkeit in der Kreisverwaltung qualifiziert, was Sie jedoch nach Beschäftigungsaufnahme durch die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang ändern können.

Standortsicherheit

Ihr Dienstort liegt garantiert innerhalb des Kreisgebietes.

Berufe

Beim Kreis Unna sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fast 50 verschiedenen Berufen tätig. Nachfolgend sind einige exemplarisch aufgezählt.

A - Arzt/Ärztin, Apotheker/-in, Architekt/-in
B - Bauingenieur/-in, Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppen I und II
C - Chemieingenieure
D - Diplom-Ingenieur/-in
E - 
F - Feuerwehrbeamter/Feuerwehrbeamtin
G - Geomatiker/-in
H - Hausmeister/-in (Schule)
I - Ingenieur/-in, (Fach-)Informatiker/-in
J - Jurist/-in, Journalist/-in
K - Koch/Köchin, Kunsthistoriker/-in
L - Lebensmittelkontrolleur/-in, Landschaftsingenieur/-in
M - Mediengestalter/-in, medizinische/-r Fachangestellte/-r
N
O
P - Pflegefachkraft, Psychologe/Psychologin
Q
R - Raumplaner/-in
S - Straßenwärter/-in, Sozialarbeiter/-in, Sozialpädagoge/-in
T - Tierpfleger/-in, Tierarzt/Tierärztin, Techniker/-in (staatl. geprüft)
U - Umweltingenieur/-in
V - Verwaltungsmitarbeiter/-in, Vermessungstechniker/-in, Vermessungsingenieur/-in
W
X
Y
Z - Zahnarzt/Zahnärztin, zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r

Willkommensstruktur

Wenn Sie beim Kreis ein Arbeitsverhältnis beginnen, werden Sie nicht allein gelassen.

Bereits bei Ihrer Vertragsunterzeichnung wird Ihnen eine Willkommensbroschüre ausgehändigt, welche wichtige Regelungen innerhalb der Kreisverwaltung enthält, Ihnen bei der Vorbereitung auf die Arbeit beim Kreis hilft und eine bessere Orientierung bei Arbeitsbeginn gibt.

Eingearbeitet werden Sie von einer Kollegin oder einem Kollegen und auch Ihre Führungskraft wird Sie unterstützen und mit Ihnen insbesondere in den ersten Wochen und Monaten im kontinuierlichen Austausch bleiben.

Der Besuch von entsprechend erforderlichen fachlichen Fortbildungen ist selbstverständlich.

Bezahlung

Die Bezahlung im öffentlichen Dienst ist für die Beamtinnen und Beamten durch Gesetz geregelt und für die Beschäftigten durch Tarifverträge (z.B. TVöD und TVSuE). Dort ist auch geregelt, wann das jeweilige Gehalt auszuzahlen ist:

Beamtinnen und Beamte: jeweils zum letzten Werktag des Vormonats
Beschäftigte: jeweils zum letzten Werktag des Monats

Vermögenswirksame Leistungen werden mit einem maximalen Arbeitgeberanteil von 6,65 Euro im Monat bezuschusst.

Die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") wird bei den Beamtinnen und Beamten über das Jahr verteilt monatlich ausgezahlt und für die Beschäftigten im November eines Jahres in einer Summe.

Dem Leistungsgedanken entsprechend gibt es darüber hinaus eine Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) in Form einer Prämie. Diese wird im Mai des Folgejahres für das zurückliegende Kalenderjahr gezahlt.



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