Tierschutz

Die Hauptaufgabe im Bereich Tierschutz ist die Überprüfung von Tierhaltungen jeglicher Art (z.B. landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Heimtierhaltungen, Tiergehege, zoologische Handlungen) nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien sowie die Kontrolle von Tiertransporten und Schlachtbetrieben.

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Katzenschutzverordnung

Zu viele Tiere in einem bestimmten Gebiet – das führt zu hohem Infektionsdruck. Der Kreis Unna nutzt die vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit und steuert seit Januar 2018 mit einer Katzenschutzverordnung gegen. Danach müssen Halter sogenannter Freigängerkatzen ihre Tiere durch einen Mikrochip kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.

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Tasso e.V.

Landwirtschaftlicher Tierschutz

Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Seit dem 09.02.2021 ist die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft. Hieraus ergeben sich unter anderem neue Haltungsvorgaben für Sauen im Deckzentrum.

Folgende Vorgaben gelten zukünftig für die Haltung von Sauen im Deckzentrum:

  •  Die Einzelhaltung der Sauen und Jungsauen (z.B. in Kastenständen) ist verboten. 
  • Im Deckzentrum muss den Sauen und Jungsauen in der Zeit vom Absetzen der Ferkel bis zur Wiederbelegung eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mindestens 5 m² zur Verfügung stehen. Diese muss so ausgestaltet sein, dass für die Sauen Rückzugsmöglichkeiten, Aktivitätsbereiche und Liegebereichezur Verfügung stehen.

Für die Umsetzung dieser Anforderungen ist eine Übergangsfrist bis zum 09.02.2029 vorgesehen.

Diese Übergangsfrist kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn der Sauenhalter bis zum 09.02.2024 seinem zuständigen Veterinäramt eine Erklärung zum Betriebs- und Umbaukonzept vorlegt. Bedingung hierfür ist, dass bis zum Zeitpunkt des Umbaus die Sauen im Zeitraum von vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor der Abferkelung in Gruppen gehalten werden. Außerdem muss jedes Tier ungehindert aufstehen, in Seitenlage liegen und Kopf sowie Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können.

Bis zum 09.02.2026 muss, soweit zur Umsetzung des Konzeptes erforderlich, der Nachweis über einen bei der Baugenehmigungsbehörde gestellten Bauantrag, vorgelegt werden. Die Baupläne sind bis zum 09.02.2029 umzusetzen.

Betriebe, die nicht umbauen wollen, müssen dem zuständigen Veterinäramt bis zum 09.02.2024 eine verbindliche Erklärung zum Ausstieg aus der Sauenhaltung vorlegen und die Haltung bis zum 09.02.2026 beenden.

Verhaltenstest nach Landeshundegesetz

Auf Grundlage des Landeshundegesetzes NRW führt die Veterinärbehörde des Kreises Unna Sachkundeprüfungen für die Halter von Hunden (sog. gefährliche Hunde) sowie Verhaltenstests zur Befreiung von der Maulkorbpflicht durch. 

Termine finden jeden 2. Donnerstag im Monat um 13.00 Uhr statt. 

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Tierschutz

Tierschutzanzeigen

Beschwerden über Missstände bei einer Tierhaltung wie z. B. eine Vernachlässigung nimmt die Veterinärbehörde des Kreises Unna telefonisch oder schriftlich entgegen. Sollte sich ein Tier in akuter Gefahr befinden (z.B. bei Hitze im Auto eingesperrt), muss schnell gehandelt werden.

Rufen Sie daher umgehend an. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter des Sachgebiets Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Außerhalb der normalen Dienstzeiten sollte direkt die Polizei angerufen werden.

Der Kreis leitet dann Überprüfungen ein. Diese erfolgen als risikoorientierte Stichprobe oder eben nach Hinweisen / Anzeigen von Bürgern oder Behörden wie z. B. der Polizei. Maßnahmen zur Beseitigung von Verstößen können von einer Anordnung zum Abstellen der Mängel bis hin zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit Untersagung der Tierhaltung reichen.

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Tierschutz

Artenschutz

Sowohl bei der Haltung von exotischen Arten als auch beim Umgang mit der heimischen Tier- und Pflanzenwelt sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Gleiches gilt für Produkte, die aus geschützten Arten hergestellt werden.

Internationaler Artenschutz

Wer ein artgeschütztes Tier wie z.B. einen Papagei oder eine Schlange erwerben möchte, darf dies nur,

  • wenn das Tier nachweislich aus einem legalen Import oder einer legalen Nachzucht stammt
  • muss den Erwerb schriftlich anmelden
  • muss die artgerechte Haltung des Tieres sicherstellen können

Auch der Verkauf oder Tod eines artgeschützten Tieres muss vom bisherigen Halter gemeldet werden.

Nationaler Artenschutz

Auch im Umgang mit unseren heimischen Tier- und Pflanzenarten, die keinem besonderen Schutz unterstellt sind, ist Umsicht geboten. So ist es z.B. verboten,

  • Nist- und Brutstätten zu zerstören
  • Tiere zu beunruhigen, zu verfolgen oder zu fangen
  • Tiere zu töten oder Pflanzenbestände zu vernichten

In der Regel dürfen somit unter anderem keine Schwalbennester von Hauswänden entfernt oder Kleingewässer zugeschüttet werden. Die Aufnahme verletzter oder kranker Tiere ist zulässig, wenn sie nach ihrer Gesundung unverzüglich wieder frei gelassen werden.

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Landschaft

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Thema Artenschutz

Equidenpass

Für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel) ist der Equidenpass Pflicht. Dieser Pass muss bei jedem Transport des Tieres (z. B. zu Reitveranstaltungen) mitgeführt werden. Ein Ausritt mit dem Pferd gilt dabei nicht als Transport.

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Tierschutz