Hier können Sie die Erteilung oder Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis) oder eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Kurztext
Beim Kreis Unna können Sie für verschiedene Aufenthaltszwecke, wie Erwerbstätigkeit, Studium, Familienzusammenführung oder humanitärer Aufenthalt einen Aufenthaltstitel beantragen.
Für den längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet bedarf es zunächst eines befristeten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis). Die Aufenthaltserlaubnis kann zu den oben genannten Zweck erteilt und verlängert werden (u. a. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft sowie subsidiärer Schutzstatus).
Sofern Sie bereits seit mehreren Jahren (i. d. R. fünf Jahre) eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (z. B. eigenständige Lebensunterhaltssicherung) für Ihren dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Aufenthaltszweck werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.
immer erforderlich:
- Pass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- soweit vorhanden: vorheriger (ablaufender) Aufenthaltstitel bzw. Fiktionsbescheinigung oder Duldung
regelmäßig erforderlich:
- Meldebescheinigung
- Nachweise über den Besuch des Integrationskurses
- Sprachzertifikat (bei Kindern aktuelle Schulbescheinigung)
- Mietvertrag (oder Nachweis über Wohneigentum)
- Arbeitsvertrag
- letzte drei Lohnabrechnungen (bei Selbstständigkeit Bescheinigung des Steuerberaters)
- ggf. Rentenbescheid oder Leistungsbescheid des Jobcenters (nebst Nachweisen über Bewerbungsbemühungen)
- bei Studenten: aktuelle Studienbescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
Rechtsgrundlage
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Voraussetzungen
Je nach Aufenthaltszweck bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.
Service & Kontakt
Hier geht es zum Online-Antrag.
Hier geht es zum Erstantrag (PDF).
Hier geht es zum Verlängerungsantrag (PDF).
Hier geht es zum allgemeinen Kontaktformular.
Hier geht es zur Vollmacht (PDF).
Hier gelangen Sie zur Vollmacht zur Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (PDF).
Hier geht es zur Terminvereinbarung.
Hier geht es zur Einkommensbescheinigung.
Hier geht es zur Arbeitgeberbescheinigung.
Hier geht es zur Bescheinigung für eine mietfreie Unterkunft.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Frist
Anträge sind rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Aufenthaltstitels zu stellen.
Kosten
- Ersterteilung 100 €
- Verlängerung 93 €
(Ermäßigungen gemäß Aufenthaltsverordnung)