Hier können Sie die Erteilung oder Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis) oder eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) beantragen.

Kurztext

Beim Kreis Unna können Sie für verschiedene Aufenthaltszwecke, wie Erwerbstätigkeit, Studium, Familienzusammenführung oder humanitärer Aufenthalt einen Aufenthaltstitel beantragen.

Für den längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet bedarf es zunächst eines befristeten Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis). Die Aufenthaltserlaubnis kann zu den oben genannten Zweck erteilt und verlängert werden (u. a. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft sowie subsidiärer Schutzstatus).

Sofern Sie bereits seit mehreren Jahren (i. d. R. fünf Jahre) eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (z. B. eigenständige Lebensunterhaltssicherung) für Ihren dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Aufenthaltszweck werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.

immer erforderlich:

  • Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (digital).
  • ausgefülltes Antragsformular
  • soweit vorhanden: vorheriger (ablaufender) Aufenthaltstitel bzw. Fiktionsbescheinigung oder Duldung

regelmäßig erforderlich:

  • Meldebescheinigung
  • Nachweise über den Besuch des Integrationskurses
  • Sprachzertifikat (bei Kindern aktuelle Schulbescheinigung)
  • Mietvertrag (oder Nachweis über Wohneigentum)
  • Arbeitsvertrag
  • letzte drei Lohnabrechnungen (bei Selbstständigkeit Bescheinigung des Steuerberaters)
  • ggf. Rentenbescheid oder Leistungsbescheid des Jobcenters (nebst Nachweisen über Bewerbungsbemühungen)
  • bei Studenten: aktuelle Studienbescheinigung
  • Krankenversicherungsnachweis

Rechtsgrundlage

  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Voraussetzungen

Je nach Aufenthaltszweck bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.

Service & Kontakt

Frist

Anträge sind rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Aufenthaltstitels zu stellen.

Kosten

  • Ersterteilung 100 €
  • Verlängerung 93 €

(Ermäßigungen gemäß Aufenthaltsverordnung)