Beschäftigen Sie als Verkehrsunternehmen Menschen als Fahrpersonal, die weder die EU-Staatsangehörigkeit besitzen noch langfristig aufenthaltsberechtigt sind, benötigen Sie eine Fahrerbescheinigung.

Kurztext

Verkehrsunternehmen, die im Bereich des grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehrs tätig sind, können Fahrer*innen einsetzen oder zur Verfügung stellen, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats noch langfristig aufenthaltsberechtigt im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG sind.

Der*die Fahrer*in muss gemäß der Rechtsund Verwaltungsvorschriften und gemäß der Tarifverträge für die Beschäftigung und Berufsausbildung von Fahrer*innen beschäftigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (PDF)
  • Kopie der erteilten Gemeinschaftslizenz
  • Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals

Im Bedarfsfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Rechtsgrundlage

Art. 5 der Verordnung (EG) 1072/200

Voraussetzungen

  • gültige Genehmigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
  • Fahrer*in besitzt weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats noch eine langfristige Aufenthaltsberechtigung im Sinne der Richtlinie 2003/109/EG

Service & Kontakt

Hier geht es zum Antrag (PDF).

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Die Beantragung und Ausstellung der Fahrerbescheinigung muss vor der ersten Fahrt erfolgen.

Kosten

Am Standort Unna ausschließlich bargeldlose Bezahlung.

84,00 €