Verfahrenslotsende beraten und begleiten junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und deren Familien.
Kurztext
Verfahrenslotsende beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien auf dem Weg zur Inanspruchnahme der ihnen zustehenden Leistungen.
Zu den Aufgaben der Verfahrenslotsenden gehören unter anderem:
- kostenfreie, freiwillige und unabhängige Beratung
- Aufklärung über mögliche Ansprüche und Leistungen
- Orientierung im komplexen Hilfesystem und Unterstützung, die richtigen Ansprechpersonen zu finden
- Hilfe bei der Antragstellung und Begleitung im gesamten Prozess
- Vermittlung zwischen den beteiligten Familien und Institutionen
Rechtsgrundlage
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§ 10b SGB VIII
Voraussetzungen
Das Angebot richtet sich an junge Menschen mit (drohender) Behinderung im Alter von 0-26 Jahren und deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, die in Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede leben.
Service & Kontakt
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