Besondere Regeln

Für Fahrschulen, Taxi-, Miet- und Speditionsunternehmen oder Großraum- und Schwertransporte gelten besondere Regeln. Sie zählen zum sogenannten gewerblichen Kraftverkehr und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde (gewerblicher Kraftverkehr).



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Aktuelles


Personenbeförderung

Taxiunternehmen oder Mietwagenfirmen zählen zum gewerblichen Kraftverkehr. Daher benötigen sie eine Genehmigung für ihre Tätigkeiten im Kreis Unna von der Straßenverkehrsbehörde.

Dienstleistung

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Fahrschulen und Fahrlehrer

Wer Fahrlehrer werden möchte, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Diese gibt es beim Kreis (Sachgebiet gewerblicher Kraftverkehr). Wer eine solche Erlaubnis hat, darf Personen ausbilden, die einen Führerschein machen möchten – zum Beispiel als Angestellter einer Fahrschule.

Dienstleistungen

Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einsetzt, braucht hierfür eine Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz. Das betrifft sowohl die innerdeutsche als auch die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern.

Seit dem 21. Mai 2022 benötigen auch Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen durchführen und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen haben, eine Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009.

Dienstleistungen

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Großraum- und Schwertransporte

Großraum- und Schwertransporte sind LKW, die besonders hoch, schwer und/oder breit sind. Solche Transporte benötigen eine Erlaubnis, um auf den Straßen bewegt werden zu dürfen. Diese Erlaubnis erteilt die Stelle für den gewerblichen Kraftverkehr der Straßenverkehrsbehörde.


Kontakt

Führerscheinstelle und gewerblicher Kraftverkehr