Hier lebt die Demokratie

Der Kreistag ist die Volksvertretung des Kreises und wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Vorsitzender des Kreistages ist der direkt gewählte Landrat. Alle Informationen zum Kreistag, seinen Ausschüssen, Beschlüssen und Vorlagen sind im Kreistagsinformationssystem zu finden.

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Linda Peloso Kreis Unna


Kreistagsfraktionen und Gruppen

Der Kreistag besteht aus 68 Kreistagsmitgliedern. Sie haben sich zu folgenden Fraktionen bzw. Gruppen im Kreistag zusammengeschlossen (in Klammern die jeweilige Anzahl der Kreistagsmitglieder):

  • SPD-Fraktion (23)
    Vorsitzender: Hartmut Ganzke | Winkelweg 7 | 59427 Unna
    www.spd-kreistag-unna.de
  • CDU-Fraktion (20)
    Vorsitzender: Marco Morten Pufke | Overberger Straße 103 | 59192 Bergkamen
    www.cdu-kreistagsfraktion-unna.de
  • Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (10)
    Vorsitzender: Herbert Goldmann | Unnaer Straße 37 | 58730 Fröndenberg/Ruhr
    www.gruene-kreistag-unna.de
  • FDP-Fraktion (3)
    Vorsitzender: Michael Klostermann | Binsenheide 9 | 59192 Bergkamen
    www.fdpkreisunna.de
  • Fraktion GFL + WfU (3)
    Vorsitzender: Prof. Dr. Johannes Hofnagel | Silberstraße 10 | 44532 Lünen
    www.gfl-luenen.de | www.wirfuerunna.de
  • Fraktion DIE LINKE - UWG Selm (3)
    Vorsitzende: Katja Wohlgemuth | Goekenheide 6 | 59192 Bergkamen
    www.dielinke-kreistag-unna.de | www.uwg-selm.de
  • Gruppe N.N. (2)
    Sprecher: Dr. Gerrit Heil | Kettinghauser Weg 4a | 59199 Bönen
  • Gruppe FW Kreisverband Unna / Familie (2)
    Sprecher: Thomas Cieszynski | Witheborgstraße 9 | 59199 Bönen

Kreistaginformationssystem

In SessionNet können sich Bürgerinnen und Bürger über die öffentlichen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse/Beiräte/Kommissionen informieren. Neben Drucksachen, Einladungen und Niederschriften mit den jeweiligen Beschlüssen finden sie auch Informationen zu den Kreistagsmitgliedern, den einzelnen Gremien sowie im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppen.

Bürgerinfoportal

Mandatsträger haben hier Zugang zu den für sie hinterlegten Informationen.

Gremien-Informationsportal

Kreisverfassung

Der Kreis Unna ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung durch sein gewähltes Organ, den Kreistag. Dieses Recht ist im Grundgesetz verankert. Wie das umgesetzt wird, ist in der Kreisordnung NRW geregelt. 

Darüber hinaus können sowohl das Land NRW als auch der Bund dem Kreis Aufgaben übertragen. Der Kreis seinerseits kann ebenfalls bestimmte Aufgaben an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergeben.

Bei der Entscheidung über die Wahrnehmung und Erfüllung seiner Aufgaben gibt es innerhalb der Kreisverwaltung eine Aufteilung zwischen den Aufgaben, die in die Zuständigkeit des Kreistages und die in die Zuständigkeit des Landrats unter anderem als sogenanntes „Geschäft der laufenden Verwaltung“ fallen.

Alle Entscheidungen, die in die Zuständigkeit des Kreistages fallen, werden durch die Verwaltung vorbereitet und nach Beschlusslage umgesetzt.

Zudem bietet das Kommunalrecht des Landes NRW seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden vorzutragen, einen Einwohnerantrag zu stellen oder ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid zu betreiben.

Zur Klärung aller rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen, die in diesen Zusammenhängen entstehen, steht das Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung zur Verfügung.

Weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage

Korruptionsbekämpfung

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz regelt unter anderem die Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Landrates, der Kreistagsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger.

Sie finden in der Mediathek die entsprechenden Angaben.

Landrat
Kreistagsmitglieder
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger

Kreisverfassung

Der Kreis Unna ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung durch sein gewähltes Organ, den Kreistag (Artikel 28 Grundgesetz i.V.m. Artikel 78 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen – KrO NRW).

Darüber hinaus können sowohl das Land NRW als auch der Bund dem Kreis Aufgaben übertragen. Der Kreis seinerseits kann ebenfalls bestimmte Aufgaben an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weitergeben.

Bei der Entscheidung über die Wahrnehmung und Erfüllung seiner Aufgaben gibt es innerhalb der Kreisverwaltung eine Aufteilung zwischen den Aufgaben, die in die Zuständigkeit des Kreistages (§ 26 KrO NRW) und die in die Zuständigkeit des Landrats (§ 42 KrO NRW) unter anderem als sogenanntes „Geschäft der laufenden Verwaltung“ fallen.

Alle Entscheidungen, die in die Zuständigkeit des Kreistages fallen, werden durch die Verwaltung vorbereitet und nach Beschlusslage umgesetzt.

Zudem bietet das Kommunalrecht des Landes NRW seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anregungen und Beschwerden vorzutragen, einen Einwohnerantrag zu stellen oder ein Bürgerbegehren oder einen Bürgerentscheid zu betreiben (§§ 21 bis 23 KrO NRW).

Zur Klärung aller rechtlichen und verfahrenstechnischen Fragen, die in diesen Zusammenhängen entstehen, steht das Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung zur Verfügung.

Weitere Informationen

Kontakt

Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung