Aufgrund personeller Umstrukturierung mussten im Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs die Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Die Phase ist jetzt abgeschlossen und die Zeiten werden wieder ausgeweitet.
Max Rolke Kreis Unna
Ab dem 2. November 2023 sind die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde für den Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs im Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17 in Unna, zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag: 7:30 bis 12 Uhr und von 12:30 bis 16:30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
Dienstag: 7:30 bis 12 Uhr und von 12:30 bis 16:30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
Mittwoch: 7:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 12 Uhr und von 12:30 bis 17:30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
Freitag: 7:30 – 12:30 Uhr
Fahrschulen, Taxi-, Miet- und Speditionsunternehmen oder Großraum- und Schwertransporte zählen zum gewerblichen Kraftverkehr und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Für sie gelten besondere Regeln. Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf www.kreis-unna.de unter dem Suchwort „Gewerblicher Kraftverkehr“ zu finden.