Aufgrund personeller Umstrukturierung müssen im Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs die geänderten Öffnungszeiten bestehen bleiben.
Kreis Unna
Seit dem 1. März bis zum 31. Oktober 2023 sind die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde für den Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs im Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17 in 59425 Unna, zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag: 7.30 – 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 – 12.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 7.30 – 12.30 Uhr
Freitag: 7.30 – 12.30 Uhr
Montags, dienstags und donnerstags sind zusätzliche Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Fahrschulen, Taxi-, Miet- und Speditionsunternehmen oder Großraum- und Schwertransporte zählen zum gewerblichen Kraftverkehr und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Für sie gelten besondere Regeln. Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf www.kreis-unna.de unter dem Suchwort „Gewerblicher Kraftverkehr“ zu finden.