Der Kreis Unna, die LWL-Klinik Dortmund sowie das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz hatten am 21. Februar zum Gerontopsychiatrie-Symposium auf Haus Opherdicke geladen und sind auf reges Interesse gestoßen.
Kreis Unna
70 Fachleute von Beratungsdiensten und Wohlfahrtsverbänden, Hospizvereinen, Einrichtungen der Pflege und aus dem Inklusionsbereich, Pflegeschulen sowie Verantwortliche aus der Politik, Behindertenbeiräten und der Kreisseniorenkonferenz kamen zusammen, um mehr über das Thema „Suizidalität im Alter“ zu erfahren.
Gesundheitsdezernentin Dr. Katrin Linthorst machte es in der Begrüßung deutlich: „Selbsttötungen im Alter 65 Jahre und mehr sind mit 56 Prozent deutlich überproportional vertreten.“ Ein Thema also, das aufgrund der heute schon hohen Zahl an Demenz- und Depressionskranken sowie des demografischen Wandels immer mehr in den Fokus rückt.
Einsamkeit als Grund für Sterbewunsch
Dr. Uwe Johansson, Chefarzt der Gerontopsychiatrie der LWL-Klinik Dortmund, erläuterte die Problematik aus medizinischer Sicht. Bei älteren Menschen sind es oftmals körperliche und psychische Krankheiten, Behinderungen, Schmerzen, aber auch soziale Isolierung und Einsamkeit, die den Sterbewunsch hervorrufen. „Die Person will sonicht mehr weiterleben und bittet um Hilfe“, so Dr. Uwe Johansson. Sorgfältig und individuell müsse dieser Hilferuf analysiert werden. Individuelle Hilfsangebote führten bei vielen Patienten oft zur Entscheidung für das Weiterleben.
Wenn der Sterbewunsch bei klarer Selbstbestimmungsmöglichkeit weiter besteht, stehe der Mediziner vor dem Dilemma: Was genau ist rechtlich erlaubt, was erlauben die Grundlagen für ärztliche Arbeit?
Daniel Robbert, Koordinator für die ethische Arbeit im Katholischen Hospitalverbund Hellweg, verwies auf die individuellen biografischen Faktoren, die einen Suizidwunsch wachsen lassen können. Neben Krankheiten sind es oftmals Verlust und Trennung von geliebten Menschen, aber auch soziale Aspekte, Armut und Einsamkeit. „Mehr als 25 Prozent der Menschen fühlen sich einsam“, so Daniel Robbert. Einsamkeit sei als „soziale Epidemie“ zu betrachten, die oftmals zu somatischen und psychischen Erkrankungen führe.
Helfenden Möglichkeiten entfalten
Die juristische Perspektive wurde von Ansgar Heithoff dargestellt, Direktor des Amtsgerichts Schwerte. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht seien gute Instrumente, den eigenen Willen auch für den Fall eintretenden Verlustes an Autonomie gültig bleiben zu lassen. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Erlaubt ist die passive Sterbehilfe, z.B. durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen. Ebenso erlaubt ist die indirekte Sterbehilfe z.B. durch Schmerzmittel, die zur Leidenslinderung erforderlich sind. Auch der assistierte Suizid ist erlaubt, wenn z.B. Mittel zur Selbsttötung bereitgestellt werden, die dann selbst angewendet werden.
In der Diskussion im abschließenden Podium brachte es Katja Sträde, Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Kreises Unna, auf den Punkt: Die auch im Kreis Unna vorhandenen zahlreichen Unterstützungs- und Hilfemöglichkeiten von Wohnen, Teilhabe, sozialer Beratung und Unterstützung bis zu Pflege, Gesundheitswesen, Hospiz und Palliativ Care müssen bekannt genug sein, um ihre präventiven und helfenden Möglichkeiten zu entfalten. Die Vernetzung der Fachleute und Verantwortlichen im Kreis Unna soll fortgeführt werden.