Gesundheitsuntersuchungen im Rahmen von Adoptions- oder Pflegeelternschaftsverfahren können im Auftrag von Jugendämtern oder Gerichten durchgeführt werden.

Kurztext

Adoptionsinteressierte sollten körperlich und geistig gesund sein, denn sie müssen in der Lage sein, die erzieherische und pflegerische Versorgung eines Kindes sicherzustellen. Im Attest muss schriftlich festgehalten werden, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Adoption bestehen.

Für die Adoptionsinteressierten muss bestätigt werden, dass keine ansteckenden Erkrankungen oder Erkrankungen, die lebensverkürzend wirken oder zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen führen, vorliegen. Ebenso müssen schwerwiegende psychische und psychosomatische Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.

Weiterhin dürfen keine Erkrankungen und Behinderungen gegeben sein, durch welche die Erziehungsfähigkeit wesentlich herabgesetzt werden kann. Es soll bestätigt werden, dass kein Drogenmissbrauch und keine Suchterkrankung vorliegen.

Bei Erwachsenenadoptionen ist insbesondere auf die geistige Gesundheit zu achten. Sowohl die Person, die adoptiert, als auch die Person, die adoptiert wird, sind diesbezüglich zu begutachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Auftrag zur Untersuchung
  • gültiges Ausweisdokument
  • vorhandene Befundunterlagen zu festgestellten Erkrankungen oder Behinderungen
  • Sehhilfe, Hörhilfe, falls vorhanden

Rechtsgrundlage

  • § 1741 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §§ 1767-1772 BGB
  • § 1767 BGB

Voraussetzungen

Es muss ein schriftlicher Auftrag zur amtsärztlichen Untersuchung des Auftraggebers vorliegen. Dieser kann im Vorfeld per Post, Fax oder Mail übermittelt werden. Damit eine möglichst zeitgerechte Untersuchung unter den Vorgaben des Auftraggebers möglich ist, wird um Übermittlung der korrekten Adresse sowie möglichst einer Mailadresse und aktuellen Handy-Nummer gebeten.

Service & Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Die Fristen für die Untersuchung legt der Auftraggeber fest.

Kosten

Die Kosten setzen sich zusammen aus der Grundleistung für die Anamneseerhebung und körperliche Untersuchung sowie den Kosten für die durchgeführten technischen Untersuchungen (Sehtest, Hörtest, Urintest, Blutuntersuchung).

Die Kosten für die Untersuchung betragen für jede untersuchte Person 87,05 € (Stand April 2022).