Wesentliche Veränderungen der Größe und Lage oder der Ausrüstung der Betriebsräume oder ihrer Nutzung sind dem Gesundheitsamt vorher anzuzeigen.
Kurztext
Die Anzeige über die Veränderung muss durch den*die Inhaber*in der Apotheke erfolgen.
Das Gesundheitsamt prüft die Anzeige sowie die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit den geltenden apothekenrechtlichen Vorschriften.
Erforderliche Unterlagen
Der formlosen Anzeige sind in der Regel Zeichnungen der geplanten Änderungen im Maßstab 1:50 in zweifacher Ausfertigung sowie ggf. weitere aussagekräftige Unterlagen beizufügen. Dies erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Kreises Unna.
Rechtsgrundlage
- § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
Service & Kontakt
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Frist
Die Anzeige muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen. Eine entsprechende Genehmigung durch das Gesundheitsamt sollte abgewartet werden.
Kosten
Gebührenpflicht nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Gebührenrahmen: 50 bis 700 €
Die Höhe der Gebühren berechnet sich anhand des zeitlichen Aufwands.