Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden oder von einer solchen bedroht sind, erhalten hier Hilfe in Form von Beratungsgesprächen.

Kurztext

Wir, der Sozialpsychatrische Dienst (SpDi), möchten Ihnen mit unserer Beratung helfen, Ihre Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit zu fördern und Ihnen einen angemessenen Umgang mit der psychischen Erkrankung zu ermöglichen. Dabei achten wir sehr auf Ihre persönliche Lebenssituation und bemühen uns um individuelle Lösungsansätze. Hierfür ist der SpDi, bestehend aus einem multiprofessionellen Team aus Sozialarbeiter*innen, Pädagog*innen und Ärzt*innen, für Sie da. Dies kann in Form von Beratungsgesprächen im Büro, Hausbesuchen oder telefonisch erfolgen. Selbstverständlich unterliegen wir dabei der Schweigepflicht.

Zu unseren Aufgaben gehören:
  • Beratung und Aufklärung der Betroffenen über psychische Erkrankungen oder Beschwerden sowie diesbezügliche Unterstützungsmöglichkeiten, z. B. Behandlungsmöglichkeiten und Frühwarnzeichen. Auch die Beratung von Angehörigen, Bezugspersonen und Institutionen wird durch unseren Dienst gewährleistet.
  • Vermittlung von weiteren Hilfen — im Einzelfall Unterstützung der Betroffenen bei der Kontaktaufnahme und Inanspruchnahme weiterer notwendiger Hilfen.
  • Vor- und Nachsorge bei stationären Behandlungen (Wir können Sie so lange unterstützen, bis Sie sich in ihrem Leben wieder gefestigt haben.)
  • Krisenintervention in psychischen und sozialen Ausnahme- und Notfallsituationen (z.B. Suizidgedanken, psychische Krise)
  • Vernetzung und Zusammenarbeit aller Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen vor Ort durch ein gemeindepsychiatrisches Team
  • Gruppenangebote zu verschiedenen Thematiken


Hinweis: Leider können wir Sie nicht in allen Belangen unterstützen. Insbesondere nicht bei einer schnelleren Therapieplatzbeschaffung, einer ärztlichen oder therapeutischen Behandlung, einer juristischen und sozialrechtlichen Beratung (z.B. keine Ausfüllhilfe von Anträgen), als Fahrdienst, als Pflegeund Wohnberatung, in der Eheund Erziehungsberatung und Schuldnerberatung. 

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW)
  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Voraussetzungen

Der SpDi ist ein freiwilliges, niedrigschwelliges Angebot, für Volljährige.

Gegen den Willen der betroffenen Person kann nur bei einer akuten Eigen- und/oder Fremdgefährdung (PsychKG NRW) gehandelt werden.

Service & Kontakt

Gerne können Sie uns telefonisch oder per E-Mail unter den aufgeführten Kontaktmöglichkeiten ansprechen.

Wünschen Sie eine persönliche Ansprechperson, dann können Sie diese hier finden.

Hier geht es zum Flyer (PDF) mit weiteren Kontaktdaten.

Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.

Kosten

Dieses Angebot ist für Sie kostenlos.