Verschiedenen Vorgänge der Zulassungsstelle können auch über ein Online-Verfahren abgewickelt werden.

Kurztext

Folgende Onlinegeschäftsvorfälle sind vollautomatisiert im Zulassungsverfahren möglich:

Hinweise:

  • Die Zulassung von Fahrzeugen mit LH-Kennzeichen ist online nicht möglich. Das geht nur vor Ort in den Zulassungsstellen in Unna und Lünen
  • Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.

Erforderliche Unterlagen

Generell sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de
  • die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp/
  • die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment)
  • mit Sicherheitscodes versehene Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) und Stempelplaketten

Hinweis:

Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.

Rechtsgrundlage

  • § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • §§ 18ff. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für das Online-Verfahren

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Privatperson (nur natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz im Kreis Unna.
  • Es liegen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Es bestehen keine Steuerrückstände oder Gebührenrückstände.

Service & Kontakt

Neue Regel in den Zulassungsstellen: Ein Besuch ist nur noch nach Terminvereinbarung möglich.

Aufgrund von längeren Umbauarbeiten im Bürgerbüro ziehen die Führerschein- und Zulassungsstelle am Standort Unna, ab dem 01.07.2025 bis voraussichtlich 31.08.2025 innerhalb des Kreishauses um. Die Antragsbearbeitung erfolgt dann in den Sitzungräumen C.001-003 (direkt gegenüber der Info).

Für den Zeitraum des eigentlichen Umzuges, in der Zeit vom 01.07. – 02.07.2025, hat die Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Unna geschlossen. Ab dem 03.07.2025 ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Tipp: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung im Video gibt es auf dem YouTube-Kanal des Kreises.