Die Kreisverwaltung informiert: Ab 1. Mai 2025 wird das biometrische Passbild für die Beantragung von Ausweisdokumenten etwa wie Aufenthaltstiteln oder Reiseausweisen bei der Ausländerbehörde des Kreises ausschließlich in digitaler Form benötigt. Ausgedruckte Passbilder auf Fotopapier dürfen ab Donnerstag, 1. Mai, nicht mehr angenommen werden.
Die digitalen Bilder können bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) erstellt werden und werden von dort in eine Cloud hochgeladen. Der Kunde bekommt dann nur noch einen Code, den er dann zur Behörde mitbringen muss. Dieser kann dann etwa von der Ausländerbehörde des Kreises ausgelesen und das Foto heruntergeladen werden. Dadurch sollen Manipulationen verhindert und die Sicherheit für Ausweisdokumente erhöht werden.
Weitere Informationen dazu sind zu finden unter www.bmi.bund.de.