Die alten Papierführerscheine, der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, mussten bis zum 19.07.2022 umgetauscht werden. Die Geburtsjahre von 1959 bis 1964 müssen den Umtausch eines Papierführerscheins bis zum 19.01.2023 vollziehen.

Alle weiteren Fristen finden Sie unter „Umtausch eines Führerscheins“.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden:

Die Fahrerlaubnisinhaber die vor 1953 geboren sind, müssen den Papierführerschein und auch den Kartenführerschein erst zum 19.01.2033 umtauschen.

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