Ein Fahrzeug wurde im Ausland erworben und soll im Kreis Unna zugelassen werden.
Kurztext
Im Ausland wurde ein Fahrzeug erworben. Es handelt sich um ein Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeug und soll im Kreis Unna zugelassen werden.
Rechtsgrundlage
§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- die ausländischen Fahrzeugpapiere und das CoC im Original
- wenn kein CoC vorliegt, ein Gutachten gemäß § 21 StVZO (Einzelabnahme bei Gebrauchtfahrzeugen) vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV); Achtung: Bei nachweislich typgenehmigten Fahrzeugen kann unter Umständen eine Datenbestätigung ausreichen.
- bei Neufahrzeugen ebenfalls CoC oder Einzelgutachten nach § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGV); EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung oder nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
- bei Neufahrzeugen ist eine Bescheinigung notwendig, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden sowie dass es sich um einen Neuwagen handelt
- im Einzelfall ist eine Umsatzsteuererklärung erforderlich
- eine Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
- den Kaufvertrag / die Rechnung (mit eingetragener Fahrgestellnummer)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung in Original ggf. Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
- gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende Vollmacht
Hinweise:
Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:
Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen
Bei juristischen Personen (GmbH, oHG usw., auch e.K.):
Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten
Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)
Zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:
schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten
Bei importierten Fahrzeugen ist eine Onlinezulassung nicht möglich.
Voraussetzungen
Privatpersonen:
Fahrzeughaltende Person ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet
Firmen:
Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung oder Betriebssitz ausschließlich im Ausland (natürliche Person als Empfangsbevollmächtigter)
Hinweis:
- Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
- Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen)
Service & Kontakt
- Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
- Hier geht es zur Terminvereinbarung.
- Hier geht es zur Kennzeichenreservierung.
Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kosten
ab 34,40 €
je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen, z.B. für: technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.