Ein Fahrzeug wurde im Ausland erworben und soll im Kreis Unna zugelassen werden.

Kurztext

Im Ausland wurde ein Fahrzeug erworben. Es handelt sich um ein Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeug und soll im Kreis Unna zugelassen werden.  

Rechtsgrundlage

§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 

Erforderliche Unterlagen

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere und das CoC im Original
  • wenn kein CoC vorliegt, ein Gutachten gemäß § 21 StVZO (Einzelabnahme bei Gebrauchtfahrzeugen) vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV); Achtung: Bei nachweislich typgenehmigten Fahrzeugen kann unter Umständen eine Datenbestätigung ausreichen.
  • bei Neufahrzeugen ebenfalls CoC oder Einzelgutachten nach § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGV); EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung oder nationale Einzelgenehmigung gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858
  • bei Neufahrzeugen ist eine Bescheinigung notwendig, dass im In- und Ausland noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden sowie dass es sich um einen Neuwagen handelt
  • im Einzelfall ist eine Umsatzsteuererklärung erforderlich
  • eine Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern) 
  • den Kaufvertrag / die Rechnung (mit eingetragener Fahrgestellnummer)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Prüfbericht der gültigen Hauptuntersuchung in Original ggf. Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende Vollmacht

Hinweise:

Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:

Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen

Bei juristischen Personen (GmbH, oHG usw., auch e.K.):

Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Bei Vereinen:

Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)

Zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:

schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten


Bei importierten Fahrzeugen ist eine Onlinezulassung nicht möglich.

Voraussetzungen

Privatpersonen:

Fahrzeughaltende Person ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet

Firmen:

Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung oder Betriebssitz ausschließlich im Ausland (natürliche Person als Empfangsbevollmächtigter)

Hinweis:

  • Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
  • Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen)

Service & Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

ab 34,40 €

je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen, z.B. für: technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.