07er rote Dauerkennzeichen werden nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten an antragsberechtigte Personen ausgegeben.

Kurztext

Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie mit einem roten Dauerkennzeichen versehen sind. Hierbei sind die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge sowie die Eignung des Fahrers zu beachten.

Rote Dauerkennzeichen können den Antragstellern zu wiederholter Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt werden. Die Zuteilung erfolgt unter Ausgabe besonderer Fahrzeugscheinhefte befristet.

Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen (Fahrtennachweise / Fahrtenbücher) zu führen.

Nach Ablauf der Frist und bei beantragter Abmeldung sind die Kennzeichenschilder und ausgegebene Fahrzeugscheinhefte der Zulassungsstelle unverzüglich zurückzugeben.

Die roten Oldtimerkennzeichen können nur für die durch die Zulassungsbehörde eingetragenen Fahrzeuge genutzt werden, eine Verleihung ist unzulässig.

Hinweis: Bei fehlerhaften Aufzeichnungen wird die Zulassungsstelle prüfen, ob die Zuverlässigkeit des Besitzers für das rote Kennzeichen für wiederkehrende Verwendung noch gegeben ist.

Verstöße gegen die Vorschrift stellen eine Ordnungswidrigkeitentatbestand dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Art Ihres Anliegen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen:

Erteilung eines 07er roten Dauerkennzeichens:

  • formloser, persönlich unterschriebener Antrag, der folgende Mindestdaten enthalten soll:
    • Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort und Geburtsdatum
    • Anschrift (Wohnort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer)
    • Telefonnummer
  • Liste der Fahrzeuge, für die die Kennzeichenschilder verwendet werden sollen; bitte mit folgenden Angaben: Fahrzeugart, Fahrzeughersteller, Fahrzeug-Ident-Nr., Baujahr, Tag der Erstzulassung, letzte amtliche Kennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  • Vorlage von originalem Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Gutachten über die Einstufung als Oldtimer gem. § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • Bestätigung, dass bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis) der Auskunftsart „für Behörden“ mit dem Verwendungszweck „Rote Kennzeichen Oldtimer“ und dem Adressaten „Kreis Unna, Fachbereich Straßenverkehr, 36.2/RD 07, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna“ beantragt wurde
  • Bestätigung, dass Sie alle Fahrzeuge nur im Sinne des §17 FZV benutzen werden
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für „rote Kennzeichen“
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrer Wohnsitz- und Betriebssitzgemeinde

Verlängerung eines 07er roten Dauerkennzeichens:

  • Vorlage eVB-Nummer für rote Kennzeichen
  • Vorlage rotes Fahrzeugscheinheft
  • Vorlage Fahrtennachweis / Fahrtenbuch


Eintragung weiterer Fahrzeuge ins Fahrzeugscheinheft:

  • Vorlage rotes Fahrzeugscheinheft
  • Vorlage Fahrtennachweis
  • Vorlage originaler Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Das neue Fahrzeug muss spätestens zur Eintragung abgemeldet werden.
  • Vorlage originales Gutachten gem. § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)


Verlust von roten Fahrzeugscheinheften/roten Dauerkennzeichen:

  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Bestätigung über die Anzeige bei der Polizei
  • Bei Verlust der Kennzeichenschilder zusätzlich die Unterlagen wie bei Erteilung, jedoch ohne Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.


Abmeldung eines 07er roten Dauerkennzeichens:

  • alle roten Kennzeichenschilder
  • Fahrtennachweis / Fahrtenbuch
  • rotes Fahrzeugscheinheft

Rechtsgrundlage

  • § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • §§ 9 und 12 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • §§ 41 und 43 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • §§ 23 und 31 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz muss sich im Kreis Unna befinden
  • Verlängerung ist nur innerhalb des Zuteilungszeitraumes möglich
  • Fahrzeuge, die mit den roten Oldtimerdauerkennzeichen eingetragen werden sollen, dürfen nicht zugelassen sein

Service & Kontakt

  • Hier gelangen Sie zum Antrag (PDF).
  • Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Für die Beantragung von roten Dauerkennzeichen gibt es keine Fristen.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nur 3 Monate gültig sind. Daher müssen in dieser Zeit der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Kosten

  • Zuteilung rotes Dauerkennzeichen: ca. 185 €
  • zzgl. optional Fahrtennachweisbuch: 5 €
  • Verlängerung / Änderung von Halterdaten eines roten Dauerkennzeichens: ca. 35 €
  • Eintragung je weiteres Fahrzeug inkl. Prüfung der Unterlagen außerhalb der Erstzuteilung: 12,80 €
  • Abmeldung: 7,80 €
  • eidesstattliche Versicherung: 30,70 €
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um die Grundgebühr.
Durch weitere Leistungen können sich Änderungen ergeben.