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Der Kreis Unna hat im April zwei wichtige Online-Dienstleistungen eingeführt. Anträge für eine Verpflichtungserklärung beim Fachbereich Zuwanderung und Integration des Kreises sowie die Online-Anhörung im Bußgeldverfahren können nun von Zuhause aus erledigt werden.

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Bürger des Kreises Unna, die Besuch aus dem Ausland einladen möchten, müssen eine Verpflichtungserklärung abgeben. Die Beantragung dieser Verpflichtungserklärung ist seit Mitte April online möglich. Erforderliche Unterlagen für den Antrag sind unter anderem Nachweise über das Einkommen, ein Wohnraumnachweis sowie Ausweis- und Aufenthaltsdokumente. Die Bonität des/der Verpflichtungsgebenden wird ebenfalls geprüft. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Unna zu finden unter Besuchseinladung | Verpflichtungserklärung

Und Bürger, die im Kreis Unna einen Bußgeldverstoß im Straßenverkehr begehen, erhalten zukünftig einen Bescheid mit einem QR-Code. Durch das Scannen dieses QR- Codes können die Betroffenen schnell und einfach ihre Äußerungsmöglichkeiten nutzen, einschließlich der Möglichkeit zur direkten Bezahlung des Bußgeldes.

Mit diesen Schritten geht der Kreis Unna einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und ermöglicht den Bürgern einen bequemen und effizienten Zugang zu wichtigen Dienstleistungen.

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Autor

Leonie Joost - Kreis Unna

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