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Seit 2019 ist es bereits möglich, alle Standardvorgänge der Kfz-Zulassung online zu erledigen. Ab September ist noch mehr möglich und vieles wird einfacher, denn: Die vierte Stufe des i-Kfz-Projekts vom Bundesverkehrsministerium wird ausgerollt.

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Max Rolke Kreis Unna

So ist es ab dem 1. September 2023 möglich, direkt nach der digitalen Neuzulassung mit dem Fahrzeug loszufahren (nicht für LH-Kennzeichen möglich). Kunden müssen nicht mehr auf die Übersendung derFahrzeugdokumente und Plaketten warten. Als Nachweis der erfolgten Zulassung dient der digitale Zulassungsbescheid, der zehn Tage für die Fahrt auf öffentlichen Straßen ausreicht. Die ungestempelten Kennzeichen müssen dafür am Auto montiert werden. Innerhalb der zehn Tage werden die Plaketten und Zulassungsbescheinigung per Post zugestellt.

Identifizierung einfacher

Auch der digitale Identitätsnachweis soll einfacher werden. Benötigt wird derzeit der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, der dazugehörige PIN-Code sowie Lesegerät oder Smartphone mit NFC-Chip und kostenloser Ausweis-App 2. Eine weitere Möglichkeit seine Identität online nachzuweisen, bietet das Nutzerkonto des Bundes mit dem Elster-Zertifikat. Wer also hierüber schon seine Steuererklärung online abgegeben hat, kann dieses Zertifikat ab dem 1. September auch für das i-Kfz Verfahren nutzen.

„Die Neuerungen werden die Zulassung deutlich vereinfachen“, so Christoph Funke, Leiter der Straßenverkehrsbehörde. „Ein Autokauf oder die Ummeldung nach einem Umzug sollte dann ohne Wartezeit für viele Menschen schneller und unbürokratischer laufen.“

Außerbetriebsetzung ohne Identitätsnachweis

Neu ist auch, dass die Authentifizierung der antragstellenden Person für die Onlineabmeldung endgültig wegfallen, es eine Tageszulassung gibt und eine Großkundenschnittstelle für Unternehmen, die mehr als 500 Zulassungsvorgänge im Jahr durchführen möchten. Zudem können künftig neben Privatpersonen auch juristische Personen also zum Beispiel Unternehmen oder Vereine die Online-Zulassung nutzen.

Online ist günstiger

Um das Angebot attraktiver zu machen, hat passt der Bund zugleich auch die Gebührenordnung zur Fahrzeugzulassung nach dem Motto „Online günstiger als vor Ort“ an. Eine Außerbetriebsetzung online wird so nur noch 2,10 Euro kosten – während für diese Dienstleistung vor Ort 15,90 Euro anfallen.

Andere Beispiele: Die Tageszulassung kostet online 14,90 Euro und 45,90 Euro vor Ort. Die reguläre Zulassung eines Neufahrzeugt kostet online 12,80 Euro und 30 Euro vor Ort. Die Umschreibung von außerhalb mit Beibehaltung der Kennzeichen kostet online künftig 9,90 Euro und vor Ort 23,60 Euro. Die Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt.

Die Dienstleistungen sind im Bereich Zulassung zu finden.

Direkt zur Online-Zulassung eines Kfz.

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Autor

Max Rolke - Kreis Unna

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