06er rote Dauerkennzeichen werden nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten an antragsberechtigte Personen ausgegeben.

Kurztext

Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie mit einem roten Dauerkennzeichen versehen sind. Hierbei sind die Verkehrs- und Betriebssicherheit des jeweiligen Fahrzeugs sowie die Eignung des Fahrers zu gewährleisten.

Rote Dauerkennzeichen können dem berechtigten Personenkreis zu wiederholter Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen zugeteilt werden. Die Zuteilung erfolgt unter Ausgabe besonderer Fahrzeugscheinhefte befristet. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen (Fahrtennachweise / Fahrtenbücher) zu führen.

Zum berechtigten Personenkreis gehören:

  • Kraftfahrzeughersteller
  • Kraftfahrzeugteilehersteller
  • Kraftfahrzeugwerkstätten
  • Kraftfahrzeughändler

Nach Ablauf der Frist und bei beantragter Abmeldung sind die Kennzeichenschilder und ausgegebenen Fahrzeugscheinhefte der Zulassungsstelle unverzüglich zurückzugeben. Die Kennzeichen sind nur für betriebsinterne Zwecke zu nutzen; eine Verleihung ist unzulässig.

Hinweis: Bei fehlerhaften Aufzeichnungen wird die Zulassungsstelle prüfen, ob die Zuverlässigkeit des Besitzers des roten Kennzeichens noch gegeben ist. Verstöße gegen die Vorschrift stellen einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Art Ihres Anliegen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen:

Erteilung eines 06er roten Dauerkennzeichens:

  • Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen wie z.B. GmbH, UG, AG, KG)
  • aktuelle Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Monate)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) des Firmeninhabers bzw. der vertretungsberechtigten Person/en lt. Handelsregister
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für „rote Kennzeichen“
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für „rote Kennzeichen“
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: Den Auszug können Sie im Bürgerbüro Ihres Wohnortes beantragen. Bitte geben Sie dazu als Verwendungszweck „§38 Abs. 1 GewO Vertrauensgewerbe“ an und lassen es an den gewerblichen Güterkraftverkehr des Kreises Unna, Postfach 21 12, 59411 Unna, senden.
  • Führungszeugnis: Das Führungszeugnis können Sie ebenfalls im Bürgerbüro Ihres Wohnortes beantragen. Bitte geben Sie dazu als Verwendungszweck „rote Dauerkennzeichen“ an und lassen es an den gewerblichen Gütekraftverkehr des Kreises Unna, Postfach 21 12, 59411 Unna, senden.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von Ihrer Wohnsitz- und Betriebssitzgemeinde

Verlängerung eines 06er roten Dauerkennzeichens:

  • Vorlage eVB-Nummer für rote Kennzeichen
  • Vorlage rotes Fahrzeugscheinheft
  • Vorlage Fahrtennachweis / Fahrtenbuch


Ausstellung eines neuen roten Fahrzeugscheinheftes:

  • Vorlage rotes Fahrzeugscheinheft vollgeschrieben
  • Vorlage ausgefüllter Fahrtennachweis mit vollständiger Angabe aller durchgeführten Fahrten


Verlust von roten Fahrzeugscheinheften/roten Dauerkennzeichen:

  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Bestätigung über die Anzeige bei der Polizei
  • Bei Verlust der Kennzeichenschilder zus. die Unterlagen wie bei Erteilung, jedoch ohne Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.


Abmeldung eines 06er roten Dauerkennzeichens:

  • alle roten Kennzeichenschilder
  • Fahrtennachweis / Fahrtenbuch
  • rotes Fahrzeugscheinheft

Rechtsgrundlage

  • § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • §§ 9, 12, 41 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • § 31 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Voraussetzungen

  • die Betriebsstätte muss sich im Kreis Unna befinden
  • eine Verlängerung ist nur innerhalb des Zuteilungszeitraumes möglich
  • die Fahrzeuge, die mit roten Dauerkennzeichen genutzt werden sollen, dürfen nicht zugelassen sein

Service & Kontakt

  • Hier gelangen Sie zum Antrag (PDF).
  • Sofern Sie sich durch eine*n Dritte*n vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Sofern Sie sich durch eine*n Händler*in vertreten lassen möchten: Vollmacht (PDF)
  • Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Frist

Für die Beantragung von roten Dauerkennzeichen gibt es keine Fristen.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nur 3 Monate gültig sind. Daher müssen in dieser Zeit der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Kosten

  • Zuteilung rotes Dauerkennzeichen: ca. 175 €
  • zzgl. optional Fahrtennachweisbuch: 5 €
  • Verlängerung / Änderung von Halterdaten eines roten Dauerkennzeichens: ca. 50 €
  • Ausstellung neues Scheinheft für rote Dauerkennzeichen: 15,60 €
  • Abmeldung: 7,80 €
  • eidesstattliche Versicherung: 30,70 €
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um die Grundgebühr.
Durch weitere Leistungen können sich Änderungen ergeben.